Zweitwohnungs-Initiative dürfte es schaffen
Laut Hochrechnungen könnte die Initiative gegen den Zweitwohnungsbau knapp angenommen werden. Bausparen, mehr Ferien und die Buchpreisbindung dürften beim Stimmvolk durchfallen. Unbestritten scheint die Glücksspiel-Vorlage.
Keines der fünf Themen vermochte im Vorfeld des Abstimmungssonntages tiefe Emotionen zu schüren.
Einzig die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!“ hat die Gemüter in den letzten Wochen erhitzt, doch die Debatte beschränkte sich im Wesentlichen auf die direkt betroffenen Tourismuskantone.
Die Initiative zur Beschränkung der Zweitwohnungen wurde vom Waadtländer Landschaftsschützer Franz Weber lanciert. Die Initiative schlägt ein maximales Limit von 20 Prozent an Zweitwohnungen für die Gemeinden vor. In rund einem Fünftel der Schweizer Gemeinden hätte eine Annahme der Initiative einen sofortigen Baustopp für Zweitwohnungen zur Folge.
Ausverkauf der Landschaft
Der Ausgang dieser Initiative ist nach wie vor offen: Erste Hochrechnungen des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR sprechen von einer Annahme mit 51%. Der Fehlerbereich liege bei plus/minus 2 Prozent, sagte Claude Longchamp vom Institut gfs.bern im Schweizer Fernsehen. Damit sei auch ein Volks-Nein noch im Bereich des Möglichen.
Mit der Initiative soll besonders der anhaltenden Verbauung der alpinen Landschaft ein Riegel geschoben werden. Die Notwendigkeit, die Zersiedelung der Schweizer Landschaft zu stoppen, stösst in der ganzen Schweiz auf grossen Rückhalt. Es erstaunt daher nicht, dass die Initiative anfänglich nicht nur bei Grünen und Linken auf Sympathie stiess.
Doch die Erfolgschancen sind in den letzten Wochen geschrumpft. Wirtschaftskreise und Vertreter der Rechten haben ihre medialen Anstrengungen intensiviert, um die Zweitwohnungsinitiative zu bodigen. In ihren Augen ist die Initiative zu restriktiv und hätte insbesondere für Tourismusregionen mit ausgeprägter Bautätigkeit katastrophale wirtschaftliche Auswirkungen.
Nein zum Bausparen
Auch das zweite Abstimmungsthema betraf den Wohnungsbau. Die" Volksinitiative für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum“ verlangte Steuererleichterungen für Sparerträge, die für den Kauf eines Eigenheims oder die Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen vorgesehen sind.
Das Stimmvolk verwirft diese Initiative laut ersten Hochrechnungen mit 55% Nein. Auch das zu einer Annahme nötige Mehr der Kantone wird dieses Volksbegehren voraussichtlich nicht erreichen.
Dank dieser Volksinitiative sollte namentlich Personen des Mittelstandes der Zugang zum Wohneigentum erleichtert werden. In der Schweiz verfügen nur 40 Prozent der Einwohner über ein Eigenheim; das ist eine der geringsten Raten in Europa.
Die Initiative wurde von der Linken und dem Mieterverband bekämpft. Ihrer Ansicht nach hätte die Initiative unnötigerweise eine bereits gut betuchte Einkommensschicht begünstigt.
Nicht mehr Ferien für alle
Sehr verlockend war, zumindest im Grundsatz, die Initiative "6 Wochen Ferien für alle“. Die von der Gewerkschaft Travailsuisse lancierte Initiative wurde von der Linken gestützt. Das Stimmvolk hat diese laut Hochrechnungen mit 67% Nein-Stimmen verworfen. Auch das Mehr der Kantone wurde nicht erreicht.
Gemäss Abstimmungstext hätte das gesetzliche Minimum an Ferien innerhalb von sechs Jahren von den aktuellen 4 Wochen sukzessive auf 6 Wochen heraufgesetzt werden müssen. Zurzeit gehört die Schweiz zu den Ländern mit der geringsten Anzahl an Ferientagen und der höchsten Wochenarbeitszeit.
Die Initianten waren überzeugt, dass längere Ferien helfen, den immer grösser werdenden Druck am Arbeitsplatz ausgleichen. Die Gegner waren der Ansicht, dass der Stress durch die Arbeit nicht verringert wird, aber die Kosten für die Arbeitskraft massiv ansteigen würden. Dadurch werde die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Wirtschaft bedroht.
Regeln für Geldspiele
Einzig der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke wurde praktisch von allen Parteien unterstützt. Es geht um Regeln für Geldspiele – Spielbanken, Lotterien, Sportwetten – und eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen. Diese Vorlage wird mit voraussichtlich 87% problemlos angenommen.
Der vom Parlament gutgeheissene Vorschlag, der in groben Zügen am Status quo festhält, sieht vor, dass die Gewinne aus den Spielbanken der AHV/IV-Kasse zukommen, während die Erträge aus den Sportwetten für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden müssen.
Aus für Buchpreisbindung
Viel kontroverser diskutiert wurde die fünfte Abstimmungsvorlage, in der es um die Buchpreisbindung ging, welche von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen), der Schweizerische Volkspartei (SVP) und den Grossverteilern durch ein Referendum bekämpft wurde.
Wie die Hochrechnungen zeigen, erlitt die Buchpreisbindung besonders in der Deutschschweiz und im Tessin Schiffbruch, während sie in der Westschweiz auf mehr Sympathien gestossen war. Mit einem Nein von 58% ist daher auf nationaler Ebene zu rechnen.
Das Referendumskomitee war der Ansicht, dass die Buchpreisbindung zu einer künstlichen Erhöhung der Buchpreise führt und eine inakzeptable Einmischung in den freien Markt darstellt.
Elektronische Stimmabgabe
Anlässlich der eidgenössischen Abstimmungen vom 11. März nimmt die Zahl der Kantone, welche eine elektronische Stimmabgabe anbieten, weiter zu:
12 Kantone bieten diese Möglichkeit einem Teil der Stimmbürger an.
In 10 Kantonen (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau) können nur Auslandschweizer das E-Voting nutzen.
In Genf und Neuenburg können auch Stimmbürger der jeweiligen Kantone von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Insgesamt können inzwischen 122‘000 Stimmbürger die elektronische Stimmabgabe nutzen.
Dies entspricht 2,4 Prozent der Schweizer Wählerschaft.
Die Organisation der Auslandschweizer fordert seit Jahren mit Nachdruck eine schnellere Umsetzung des E-Voting.
Kürzlich wurde eine Petition lanciert, in der gefordert wird, das allgemeine elektronische Stimmrecht spätestens bei den Parlamentswahlen von 2015 einzuführen.
End of insertionEidgenössische Abstimmungen
Neben den Parlamentswahlen, die alle vier Jahre stattfinden, wird das Schweizer Volks jedes Jahr bis zu vier Mal an die Urne gerufen, um über Sachthemen von nationaler Tragweite zu entscheiden.
Viele Kantone und Gemeinden nutzen diese Gelegenheit, um ihren Stimmbürgern auch Vorlagen von kantonaler beziehungsweise kommunaler Bedeutung vorzulegen.
Die Stimmbeteiligung bei eidgenössischen Abstimmungen betrug in den letzten 10 Jahren zwischen 27 und 58 Prozent.
An den eidgenössischen Abstimmungen können auch die Schweizer im Ausland teilnehmen.
Ende 2011 waren mehr als 143‘000 Auslandschweizer in den entsprechenden Stimmregistern eingetragen.
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