Zukunft der AHV: Entscheide über Stossrichtung der 11. Revision vertagt
Ein höheres Rentenalter als 65 Jahre steht bei der 11. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV nicht zur Debatte. Definitive Beschlüsse hat die Schweizer Regierung noch nicht gefällt. Sie wird die Botschaft erst im Januar 2000 vorlegen.
Ein höheres Rentenalter als 65 Jahre steht bei der 11. AHV-Revision nicht zur Diskussion. Die Regierung werde aber bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres über die finanzielle Sicherung des Sozialwerks bis ins Jahr 2025 diskutieren, sagte Bundespräsidentin Ruth Dreifuss (Bild) am Mittwoch (24.11.).
Der Bundesrat führte laut Dreifuss eine lange und engagierte Diskussion über die Zukunft der AHV. Dabei habe er die am 31. März gefassten Grundsatzentscheide zur 11. AHV-Revision bestätigt, zeigte sich Dreifuss zufrieden. Auch das Prinzip des flexiblen Rentenalters sei nicht in Frage gestellt worden.
Definitive Beschlüsse, insbesondere zur Flexibilisierung des Rentenalters, wurden noch nicht gefällt. Die Botschaft zu Handen des Parlamentes wird voraussichtlich im Januar 2000, also erst nach den Bundesratswahlen vom 15. Dezember, verabschiedet.
Kernpunkte der 11. AHV-Revision sind die Gleichstellung von Mann und Frau beim Rentenalter, die finanzielle Sicherung mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um drei Prozent und die Möglichkeit, sich unter Inkaufnahme einer Rentenkürzung vorzeitig pensionieren zu lassen. Grösster Streitpunkt bei den Grundsatzentscheiden des Bundesrates im März war, wieviel Geld für die Flexibilisierung zur Verfügung gestellt werden soll. Der Bundesrat beschloss, statt 900 Millionen Franken nur die 400 Millionen Franken einzusetzen, die durch die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre gespart werden.
Dreifuss zeigte sich damals enttäuscht und wollte sich nicht geschlagen gegeben. Sie wehrte sich dagegen, dass die Frauen die Zeche bezahlen sollen. Am Mittwoch liess sie offen, ob sie nochmals zusätzliche Mittel beantragen werde, um auch Kleinverdienern die Frühpensionierung zu ermöglichen. Die 400 Millionen Franken seien unbestritten.
Die 11. AHV-Revision werde nicht die letzte sein, und dies sei die eigentliche Neuigkeit, sagte Dreifuss weiter. Denn der Bundesrat habe sich auch mit den finanziellen Perspektiven der AHV bis 2025 auseinandergesetzt. Es wurde beschlossen, diese Frage in der ersten Hälfte des Jahres 2000 zu vertiefen und dabei die denkbaren Massnahmen aufzuzeigen, die das finanzielle Gleichgewicht der AHV bis zum Jahr 2025 gewährleisten können.
SRI und Agenturen

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