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Zivilschutz-Reform: Neue Ausrichtung ist mit Reduktion des Bestandes verbunden

Angehörige des Zivilschutzes beladen eine Maschine mit Hilfsgütern; Archivbild. Keystone

Bestandesreduktion, Kantonalisierung, Ausrichtung auf die Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie die Reduktion der Dienstpflicht. Dies ist der Kerngehalt der Leitlinien zum Umbau Zivilschutzes, die das VBS am Donnerstag (25.05.) vorstellte.

Dieser Inhalt wurde am 25. Mai 2000 - 16:58 publiziert

Weniger ist auch beim Zivilschutz mehr

Der Umbau des Zivilschutzes zum Bevölkerungsschutz werde zwar zu einem quantitativen Abbau, letztlich aber zu einem qualitativen Ausbau und zu einer Effizienzsteigerung führen, teilte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Donnerstag (25.05.) mit.

Bundespräsident Adolf Ogi sowie Peter Schmid, Projektleiter Bevölkerungsschutz, und Kantonsvertreter stellten die Leitlinien der auf 2003 geplanten Reform an einer Medienkonferenz in Bern vor, nachdem sie der Bundesrat, die Schweizer Regierung, am Mittwoch (24.05.) gutgeheissen hatte.

Zuständigkeiten von Bund und Kantonen

Gemäss diesen Leitlinien sind in Zukunft primär die Kantone für den Bevölkerungsschutz verantwortlich. Der Bund regelt grundsätzliche Fragen und bestimmt die Massnahmen für den bewaffneten Konflikt. Entsprechend werden die Kosten zugeteilt.

Die Kantone bezahlen die Kosten für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Der Bund finanziert die Massnahmen im Fall machtpolitischer Bedrohungen. Dazu gehören die Alarmierung der Bevölkerung und die Substanzerhaltung der Schutzanlagen. Auch sorgt der Bund dafür, dass der Zivilschutz im Fall eines bewaffneten Konflikts ausgebaut werden kann.

Hauptaufgaben des Zivilschutzes

Für Hilfe und Schutz in Notlagen sind in erster Linie die “Alltagsmittel” Polizei, Feuerwehr, Sanität und technische Dienste zuständig. Der Zivilschutz soll zur Unterstützung angefordert werden können oder bei Einsätzen, die längere Zeit dauern. Seine Kernaufgaben sind die Betreuung der Bevölkerung und der Schutz von Kulturgütern. Dazu kommen in Krisensituationen die unbewaffnete Unterstützung der Polizei, Instandstellungsarbeiten, Sanitätsdienst und Logistik.

Bestandesreduktion

Mit der neuen Ausrichtung und der abgestuften Bereitschaft ist der heutige Sollbestand von 300’000 Zivilschützern überrissen. Der tatsächliche Bestand ist laut VBS in den letzten Jahren allerdings bereits stark gesunken.

Die Kantone haben nun noch einen Bedarf von maximal 120’000 Personen angemeldet. Inbegriffen ist eine Reserve von 15’000 Personen vor allem zu Gunsten der Feuerwehr. Um unterschiedlichen Bedürfnissen und demographischen Verhältnissen in den Kantonen gerecht zu werden, werden Zivilschutzeinheiten künftig verstärkt interregional und interkantonal eingesetzt.

Um den Personalbedarf decken zu können, müssen jährlich 6’000 neue Zivilschützer rekrutiert werden. Die Dienstpflicht dauert vom 20. bis zum 40. Altersjahr und nicht mehr bis zum 50. Altersjahr wie bislang. Neu rekrutieren Armee und Bevölkerungsschutz ihr Personal gemeinsam, wobei die Armee die erste Wahl hat.

Vorgesehen ist laut VBS eine mehrtägige und mehrteilige Testserie zur Feststellung des Leistungsprofils der Rekruten. Die Zuteilung erfolgt aufgrund neu definierter Anforderungen, eine Wahlfreiheit gibt es nicht. Verzichtet wird auf die Schutzdienstpflicht nach erfülltem Militärdienst.

swissinfo und Agenturen

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