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Zivilklage gegen den Bund wegen BSE

Gesund wie diese Kuh hätte manch andere auch bleiben können, wenn der Bund frühzeitig vor BSE gewarnt hätte, sagen Westschweizer Landwirtschafts-Vereinigungen. Keystone

Die Bundesämter für Landwirtschaft und Veterinärwesen sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft fühlen sich nicht verantwortlich für den Rinderwahnsinn. Die drei Ämter weisen die Schadenersatzklage der Westschweizer Landwirte von sich.

Dieser Inhalt wurde am 28. September 2001 publiziert

Es sei nicht erwiesen, dass der Bund verantwortlich sei für die Entwicklung der BSE-Krise. Deshalb weisen die drei Bundesstellen die Klage wegen grober Fahrlässigkeit von sich. Dies teilten die Westschweizer Landwirtschafts-Vereinigungen AGORA und UPS am Donnerstag mit. Sie hatten 1997 im Namen von 2'206 Bauern Klage eingereicht.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFP) hatte die Bundesämter für Landwirtschaft (BLW) und Veterinärwesen (BVET) sowie das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) damit beauftragt, die von den Klägern geforderten Unterlagen zusammenzustellen und sich um die Angelegenheit zu kümmern.

300 Millionen verlangt

Die Dokumente bestätigen in den Augen von AGORA und UPS, dass das BVET schon 1989 von den Risiken wusste, die das Verfüttern von Tiermehl an Rinder in sich birgt. Dennoch habe das BVET nicht reagiert, kritisieren die Kläger.

Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda hiess es beim Eidgenössischen Finanzdepartement, dass bis Ende Jahr ein Entscheid fallen soll. Der Rechtsdienst sei daran, ihn vorzubereiten.

Die Kläger werfen den Bundesämtern grobfahrlässiges Handeln vor in Bezug auf die Ausbreitung der BSE-Seuche in der Schweiz. Die Schadenersatz-Forderungen gegen den Bund betragen rund 300 Millionen Franken.

Agora und UPS prangerten am Donnerstag erneut das zögerliche Vorgehen des Bundes an. Sie sind fest entschlossen, den Fall nötigenfalls weiterzuziehen.

swissinfo und Agenturen

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