Zäch mit bedingter Gefängnisstrafe
Der Paraplegiker-Arzt Guido Zäch ist vom Basler Appellationsgericht wegen mehrfacher Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.
Der Arzt und ehemalige Bundesparlamentarier war im Juli 2003 vom Basler Strafgericht zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Zäch geht vor Bundesgericht.
Der prominente Begründer der Paraplegiker-Stiftung (SPS), Guido Zäch, ist vor Gericht erneut unterlegen. Das Basler Appellationsgericht verurteilte den 70-Jährigen am Montag wegen mehrfacher Veruntreuung zu 16 Monaten Gefängnis bedingt. Ausserdem muss Zäch Verfahrenskosten von 40'000 Franken übernehmen.
Zächs Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert und der Anklage schwere Mängel vorgeworfen.
Zäch wurde schuldig gesprochen, eine Spende der Avina-Stiftung von Stephan Schmidheiny in der Höhe von 300'000 Franken sowie eine Spende von 100'000 Franken des Ehepaares Sprüngli veruntreut zu haben.
Das Schweizerische Paraplegiker-Zentrum (SPZ) soll er um 238'735 Franken geschädigt haben. Weitere Anklagepunkte, bei denen es um angeblich überhöhte Kosten für den Umbau von zwei Hotels und der Privatwohnung Zächs ging, wurden fallen gelassen.
Neue Verjährungspraxis
Das Gericht folgte den neuen Verjährungsregeln des Bundesgerichts und betrachtete Handlungen vor 1994 als verjährt.
In erster Instanz war Zäch im Juli 2003 wegen ungetreuer Geschäftsführung zu zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Das Basler Strafgericht kam damals zum Schluss, Zäch habe die von ihm präsidierte Paraplegiker-Stiftung um 29,4
Mio. Franken geschädigt.
Im zweitinstanzlichen Urteil kommt Zäch nun mit einer bedingten Strafe davon. Der ihm angelastete Deliktsbetrag wurde markant gesenkt. Das Urteil liegt zwischen den Anträgen von Verteidigung und Anklage, welche zweieinhalb Jahre Zuchthaus für Zäch gefordert hatte.
Mit Gutachten in die Revision
Zäch hatte den Revisionsprozess in Basel mit einem beispiellosen Aufwand geführt. Im Vergleich zum ersten Prozess hatte er seine Anwälte ausgewechselt und liess sich vom Zürcher Gespann Vera Delnon und Bernhard Rüdy verteidigen.
Diese stützten sich auf drei eigens für den Prozess angefertigte Gutachten des Freiburger Strafrechtlers Franz Riklin zur Stellung des Angeklagten in Strafprozessen und zur neuen Verjährungspraxis.
Die Verteidigung kritisierte die Basler Justiz in ihrem anderthalbtägigen Plädoyer vergangene Woche scharf. Das Ermittlungsverfahren sei äusserst mangelhaft gewesen und habe Zächs Verteidigungsrecht mehrfach verletzt.
Die Anklageschrift erfülle nicht einmal die grundlegenden Anforderungen der Strafprozessordnung, zudem fehlten in den Untersuchungsakten wichtige Belege. Das Appellationsgericht liess sich davon aber nicht beeindrucken.
Ans Bundesgericht
Der Arzt Guido Zäch will die Verurteilung wegen Veruntreuung durch das Basler Appellationsgericht nicht akzeptieren. Seine Verteidiger kündeten am Montag nach der Urteilsverkündung eine Beschwerde beim Bundesgericht an.
Die Staatsanwaltschaft will vor einem Entscheid über den Weiterzug das schriftliche Urteil abwarten, sagte die Staatsanwältin nach der Verhandlung.
swissinfo und Agenturen
Fakten
Der heute 70-jährige Zäch war Oberst im Armeestab und Grossrat von Basel-Stadt.
1999 bis 2003 sass er als Aargauer Vertreter der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) im Nationalrat.
Nach seiner Verurteilung im Juli 2003 trat er als Parlamentarier zurück.
In Kürze
Der Mediziner Guido Zäch gilt als Erneuerer der Rehabilitation von Querschnittgelähmten und als unermüdlicher Kämpfer für seine Sache.
1975 gründete er die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung und 1990 das Paraplegiker-Zentrum in Nottwil.
Am 1. Oktober gab Zäch die Leitung des Zentrums ab. Er ist weiterhin Direktor der Stiftung.

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