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Sieg für die Schweizer Medienfreiheit

Die Recherche mit versteckten Kameras ist in der Schweiz zulässig. So urteilte am 24. Februar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Er hatte einen Beitrag der Konsumentensendung "Kassensturz" beurteilt und gibt den Verantwortlichen des Schweizer Fernsehens SRF Recht.

Dieser Inhalt wurde am 25. Februar 2015 publiziert Minuten
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