Schweizer werden ist schwieriger: die neuen Kriterien
Seit dem 1. Januar 2018 ist es schwieriger geworden, den Schweizer Pass zu bekommen. Das neue Bürgerrechtsgesetz hat die Bedingungen verschärft. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Für Einbürgerungskandidaten gelten nun höhere sprachliche Anforderungen. Sie müssen die jeweilige Landessprache (Französisch, Deutsch oder Italienisch, je nach Sprachregion) sowohl mündlich als auch schriftlich beherrschen. Dies ist eines der Kriterien einer "erfolgreichen Integration", wie sie das neue Bundesgesetz über das Schweizer BürgerrechtExterner Link verlangt.
Das erforderliche Niveau wurde für schriftliche Sprachkenntnisse auf A2 und für mündliche Sprachkenntnisse auf B1 des in Europa allgemein anerkannten Referenzrahmens für Sprachen festgelegt. Den Kantonen steht es jedoch frei, noch strengere Anforderungen zu stellen. Einige Kantone haben bereits früher schriftliche Sprachkenntnisse verlangt.
Sprachkenntnisse
Die Anwärter auf eine Schweizer Bürgerschaft müssen ihre Sprachkenntnisse durch Vorlegen eines Diploms auf der Liste der anerkannten Zeugnisse oder des vom Staatssekretariat für Migration (SEM) ausgestellten Sprachenpasses nachweisen. Um das Diplom zu erhalten, können sie den "fide"-SprachtestExterner Link (Französisch, Italienisch, Deutsch in der Schweiz) bestehen oder ein Validierungsdossier einreichen.
Personen, deren Muttersprache einer der Landessprachen entspricht, sowie Personen, die eine mindestens fünfjährige Schul- oder Ausbildungszeit in italienischer, französischer oder deutscher Sprache absolviert haben, sind vom Zeugnisnachweis entbunden.
Teilnahme am Wirtschaftsleben
Das neue Gesetz verlangt auch, dass der Bewerber "am Wirtschaftsleben teilnimmt oder Bildung erwirbt". Sozialhilfeempfänger erfüllen die Einbürgerungsvoraussetzungen also nicht. Drei Jahre vor Gesuchstellung darf keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Auch Arbeitslose können Schwierigkeiten bei der Einbürgerung haben.
Computergestütztes Strafregister
Eine weitere Verschärfung betrifft das Strafregister. Auch bisher mussten die Antragsteller einen leeren Strafregisterauszug einreichen. Neu wird allerdings das Strafregister-Informationssystem VOSTRA massgebend sein, das den zuständigen Behörden zugänglich ist. Darin sind Urteile länger einsehbar.
Bedingte oder teilbedingte Strafen beispielsweise verschwinden für Privatpersonen nach erfolgreicher Bewährung aus dem Strafregister. Im Informationssystem hingegen erscheinen sie während zehn Jahren.
10 statt 12 Jahre in der Schweiz
Der Bewerber oder die Bewerberin muss bei der Gesuchstellung über eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) verfügen. Aufenthaltsbewilligungen vom Typ BExterner Link (jeweils fünf Jahre verlängerbar), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis FExterner Link) und internationale Beamte sind nun ausgeschlossen.
Gleichzeitig wurde eine Bestimmung gelockert: Die erforderliche Aufenthaltsdauer in der Schweiz wurde von zwölf auf zehn Jahre reduziert.
Erleichterte Einbürgerung
Enkelkinder von Einwanderern sollen im Laufe des Jahres 2018 leichter den Schweizer Pass erhalten können. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat im Februar 2017 der erleichterten Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation zugestimmt. Allerdings muss die Regierung noch das Inkrafttreten festlegen.
Eine Schweizer Grossmutter reicht nicht mehr
Das neue Bürgerrechtsgesetz sieht auch strengere Regeln für Personen im Ausland vor. Um den Schweizer Pass zu bekommen, müssen sie unter anderem enge Beziehungen zur Schweiz nachweisen.
+ Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen für Personen mit Wohnsitz im Ausland

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