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Reichen im Ausnahmefall 11 Köpfe für eine Parole?

Auslandschweizer-Delegierte an der Ratsversammlung in Bern: Sie sind die Stimme von 780 000 Mitbürgern. ASO/Adrian Moser

Dürfen, wenn nötig, die elf Vorstandsmitglieder der Auslandschweizer-Organisation ASO künftig im Namen aller 780'000 Auslandschweizer eine Abstimmungsempfehlung abgeben? Dies diskutierte der Auslandschweizerrat an seiner Sitzung in Bern.

Dieser Inhalt wurde am 10. März 2018 - 10:10 publiziert

Waren es Nachwehen einer schweizweit äusserst heftig geführten Debatte? Oder ging es gar nicht um "No Billag"? Sondern um eine ungebührliche Selbstermächtigung des Vorstandes der Auslandschweizer-Organisation? 

Die Frage, ob und wer im Namen der Auslandschweizer politische Empfehlungen abgeben darf, sorgte an der Sitzung des Auslandschweizerrats vom 10. März in Bern für eine kontroverse Diskussion.

Im Namen aller, notfalls kurzfristig

Die ASO hat in letzter Zeit zweimal eine Abstimmungsempfehlung gegeben. Sie empfahl ein Ja zur Rentenreform und zuletzt ein Nein zur No-Billag-Initiative. 

Solche Voten haben auch in der heimatlichen Politlandschaft Gewicht. Sie stehen für den Willen von 780'000 Schweizern, die im Ausland leben. Wer aber darf im Namen der Auslandschweizer-Organisation eine politische Parole fassen, mithin im Namen aller Auslandschweizer? So nämlich werden die Voten im Inland wahrgenommen.

Wer darf Parolen fassen? Vorstand der Auslandschweizer-Organisation während der Ratsversammlung in Bern. swissinfo.ch

Bei der No-Billag-Abstimmung ist die Parole nicht durch die Ratsversammlung erfolgt, die 140 Köpfe zählt, sondern allein durch den elfköpfigen Vorstand. Anders war es aus terminlichen Gründen nicht möglich. Denn zwischen der letzten Ratssitzung im August 2017 in Basel und der Ankündigung des Abstimmungstermins durch den Bundesrat im Spätherbst fand keine ordentliche Ratsversammlung statt. 

John McGough, Vertreter von Ungarn, stellte bei der Ratssitzung in Bern nun den Antrag, dass für "Parlolenfassungen sowie Abstimmungsempfehlungen bei eidgenössischen Volksabstimmungen nur das Plenum des Auslandschweizerrats zuständig" sein soll. Es gehe ihm um die demokratische Legitimation solcher Voten, und nicht um die No-Billag-Vorlage im Konkreten, die er übrigens ebenso abgelehnt habe, wie er anfügte.

Entscheid vertagt

Der Vorstand stellte einen Gegenvorschlag zur Diskussion. Inhalt: "Abstimmungsparolen werden vom Auslandschweizerrat gefasst. Ist dies aus terminlichen Gründen nicht möglich, ist der Vorstand zuständig." 

Zudem schlug der Vorstand vor, dass künftig Empfehlungen, die der Vorstand allein abgibt, auch als solche deklariert werden. Der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi, Vizepräsident der ASO, wies selbst nochmals auf das innenpolitische Gewicht der ASO-Empfehlungen hin. Die Versammlung entschloss sich, einen revidierten Vorschlag des Vorstands an seiner Sitzung im August abzuwarten.
Damit war der Entscheid vertagt.


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