Wird die Lex Netflix das Schweizer Filmschaffen ankurbeln?
Die Schweiz stimmt über ein neues Gesetz ab, das Video-Streamingdienste wie Netflix und Amazon zur Zahlung einer Steuer verpflichten soll, die Schweizer Filmproduktionen zugutekommen würde. Ein Komitee hatte das Referendum gegen die Gesetzesänderung ergriffen.
Gemäss der so genannten "Lex Netflix" müssen Streamingdienste mindestens vier Prozent ihrer in der Schweiz erzielten Einnahmen in die Schweizer Filmwirtschaft investieren. Tun sie das nicht, müssen sie eine Abgabe an das Bundesamt für Kultur (BAK) entrichten.
Nach Schätzungen des BAK und des Schweizer Parlaments dürfte dies der Schweizer Filmindustrie zwischen 18 und 30 Millionen Schweizer Franken pro Jahr einbringen.
Andere europäische Länder erheben ähnliche Steuern. Frankreich erhebt eine Abgabe von 25%, Italien von 20%. Die Lex Netflix schreibt auch vor, dass europäische Filme 30% des gesamten Inhalts ausmachen müssen. Dies steht im Einklang mit den Anforderungen der Europäischen Union.
Es wird jedoch befürchtet, dass dadurch die Abonnementpreise für Streamingdienste in der Schweiz in die Höhe getrieben werden könnten. Dies veranlasste ein Komitee, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln, um das Gesetz an der Urne zu kippen.
Die Kritikerinnen und Kritiker glauben auch, dass Streaming-Dienste versuchen würden, die höheren Kosten auszugleichen, indem sie weniger Inhalte für ihre Schweizer Nutzenden lizenzieren. Dies werde dazu führen, dass dem Schweizer Publikum weniger Filme und Serien zur Verfügung gestellt würden, warnen sie.
Die Jungsektionen einiger der grossen politischen Parteien der Schweiz (Freisinnig-Demokratische Partei, Schweizerische Volkspartei, Grünliberale Partei, Die Mitte) hatten bereits das Referendum angekündigt, bevor die Regierung die Abgabe von vier Prozent beschloss. Filmschaffende scheinen die zusätzliche Einnahmequelle jedoch weitgehend zu begrüssen, wie dieser Bericht des öffentlich-rechtlichen Schweizer Fernsehens SRF zeigt.
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