Wintersession: Schweizer Pass, Mietrecht und Mutterschutz
Vielfältiges sieht die Agenda der eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier für die Wintersession (27.11. bis 15.12.) vor. Am 6. Dezember wählt zudem die Vereinigte Bundesversammlung ein neues Mitglied in den Bundesrat.
Noch ist nicht klar, wen die Schweizerische Volkspartei SVP als offiziellen Kandidaten für die Nachfolge "ihres" Bundes-Präsidenten Adolf Ogi in's Rennen schicken wird. Diese Entscheidung fällt die SVP-Fraktion am Dienstagabend (28.11.). Die Kandidaten heissen Samuel Schmid, Ständerat BE, Christoffel Brändli, Ständerat GR, Roland Eberle, Regierungsrat im Kanton Thurgau und Regierungsrätin Rita Fuhrer aus Zürich.
Mit dem gemäss der "Zauberformel" der SVP zustehenden Bundesrats-Sitz liebäugeln auch die Grünen. Als Spreng-Kandidatin haben sie die Luzerner Nationalrätin Cécile Bühlmann aufgestellt.
Budget-Diskussion und neuer Pass
Beide Räte werden - wie immer in der Wintersession - den Voranschlag zum Budget 2001 diskutieren. Dieser sieht ein beinahe ausgeglichenes Ergebnis vor.
Der Ständerat berät über neue Ausweise für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Neu wird ein zentrales Informationssystem eingerichtet, in dem alle Daten gesammelt und überprüft werden können.
So werden ein einheitliches Ausstellungsverfahren, gleiche Dauer und Gebühren in allen Kantonen für alle Pässe und Identitätskarten geschaffen. Den neuen, fälschungs-sicheren Schweizer Pass, der auch maschinenlesbar ist, soll es ab dem 1. Januar 2003 geben.
Weitere Themen im Ständerat sind die Revision des Jugendstrafrechtes, der vom Nationalrat geforderte Mutterschutz von 14 Wochen und die Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV. Differenzen muss die Kleine Kammer im Elektrizitätsmarkt-Gesetz ausräumen.
Keine Pillen per Post?
Im Nationalrat steht mit dem Volksbegehren "Ja zu fairen Mieten" und dem bundesrätlichen Gegenvorschlag das Mietrecht zur Diskussion. Weitere Volksinitiativen sind die Initiative "Gesundheit muss bezahlbar bleiben" und die "Arzneimittel-Initiative", die den Schweizer Medikamentenmarkt durch den Bund regeln will. So soll gewährleistet werden, dass Arzneimittel nur von Gesundheits-Fachleuten abgegeben werden. Dem Medikamenten-Versandhandel soll so einen Riegel vorgeschoben werden.
Differenzen zum Ständerat hat die Grosse Kammer beim Heilmittel-Gesetz (Parallelimporte), beim Konsumkredit- und dem Chemikalien-Gesetz.
Ruth Bossart

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