Werner K. Rey bleibt weiter in Haft: Auch drittes Entlassungsgesuch abgelehnt
Der gescheiterte Financier Werner K. Rey (Archivbild) bleibt weiter in Sicherheitshaft. Auch ein drittes Haftenlassungsgesuch von Reys Anwalt Stefan Suter ist vom Haftgericht Bern-Mittelland abgewiesen worden.
Der gescheiterte Financier Werner K. Rey (Archivbild) bleibt weiter in Sicherheitshaft. Ein drittes Haftenlassungsgesuch von Reys Anwalt Stefan Suter ist abgewiesen worden. Mit dem entsprechenden Entscheid des Haftgerichtes Bern befasst sich nun das Bundesgericht.
Werner K. Reys Chancen auf eine Haftentlassung vor dem 27. März schwinden zusehends. Der Anwalt des gescheiterten Financiers, Stefan Suter, ist auch mit seinem dritten Haftentlassungsgesuch beim Haftgericht Bern Mittelland abgeblitzt.
Bereits im vergangenen Dezember lehnte das Bundesgericht ein zweites Haftentlassungsgesuch von Werner K. Rey ab. Anwalt Suter will bei einem allfälligen weiteren negativen Entscheid des Bundesgerichtes den Fall vor den europäischen Gerichtshof in Strassburg bringen.
Ob Rey Ende März nach Verbüssung des erstinstanzlichen Urteils tatsächlich freigelassen wird, hängt vom Kassationshof des Kantons Bern ab. Dieser muss sich als zweite Instanz in diesem Frühjahr mit dem Fall Rey befassen.
Gegen das Urteil des Berner Wirtschaftsstrafgerichtes vom 8. Juli 1999 haben sowohl die Verteidigung wie die Staatsanwaltschaft an den Kassationshof als zweite Instanz appelliert. Laut Auskunft von Oberrichter Hansjörg Steiner sind die Begründungen der Appellation gegen das schriftlich vorliegend Urteil noch nicht eingegangen.
Die ursprünglich auf den 17. Januar gelegte Frist zur Eingabe sei um eine Woche auf den 24. Januar verlängert worden, sagte ein Sprecher des Kassationshofes. Erst wenn diese Begründungen bekannt seien, könne man den Termin des zweiten Prozesses festlegen.
Am 8. Juli 1999 hatte das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern Werner K. Rey zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Rey wurde versuchter Betrug, mehrfache Urkundenfälschung und mehrfacher betrügerischer Konkurs vorgeworfen.
Der gescheiterte Financier befindet sich seit 27. März 1996, mittlerweile seit 3 Jahren und bald neun Monaten in Haft. Ein erstes Haftentlassungsgesuch Reys war bereits im August 1999 vom Bundesgericht abgelehnt worden.
SRI und Agenturen

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