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Weniger Sorgen bei künftigen Bankenpleiten

Sparguthaben bis 100'000 Franken sollen künftig definitiv geschützt sein. Die Einlagen sollen durch einen von den Banken zu errichtenden 10-Mrd.-Franken-Fonds gesichert werden. Der Bankiervereinigung geht diese Bundesratsvorlage zu weit.

Dieser Inhalt wurde am 14. September 2009 - 14:22 publiziert

Sparguthaben bis 100'000 Franken sollen künftig definitiv geschützt sein. Mit dem in die Vernehmlassung geschickten Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen will der Bundesrat die 100'000-Franken-Regel in Dauerrecht überführen.

Als Reaktion auf die internationale Finanzkrise hatte das Parlament bereits letzten Dezember einen dringlichen, auf Ende 2010 befristeten Schutz von Bankeinlagen bis 100'000 Franken beschlossen. Bis dahin waren lediglich 30'000 Franken abgesichert.

Das bedeutet Konkursprivileg für alle Einlagen bis 100'000 Franken. Vorgesehen ist ferner die separate Privilegierung von Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a.

Die Absicherung soll durch Einlagen in einen öffentlich-rechtlichen von den Banken aufzubauenden Einlagensicherungs-Fonds (ESF) erfolgen.

Sollte der Fonds erschöpft sein, käme als zweite Stufe entweder ein Bundesvorschuss (Variante A in der Vernehmlassung) oder eine Bundesgarantie (Variante B) zum Tragen. Letztere würde von den Banken durch jährlich zu entrichtende Prämien abgegolten.

Die Schweizerische Bankiervereinigung ist mit den Vorschlägen des Bundesrats zum Systemwechsel beim Einlegerschutz nicht einverstanden. Sie gehen ihnen zu weit. Zudem wirke die Vorfinanzierung des 10-Milliarden-Fonds eher wie ein Antikonjunkturprogramm.

swissinfo.ch und Agenturen

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