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Weiterer Schritt gegen Hochpreisinsel

Parallelimporte aus dem europäischen Wirtschaftsraum sind ab Mitte Jahr zugelassen. Der Bundesrat hat das revidierte Patentgesetz in Kraft gesetzt. Ausgenommen sind Medikamente.

Dieser Inhalt wurde am 29. Mai 2009 - 12:06 publiziert

Patentgeschützte Produkte, die mit Zustimmung des Patentinhabers im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gesetzt wurden, können neu ohne Zustimmung des Patentinhabers in die Schweiz eingeführt werden. Ausgenommen sind die Medikamente. Dort bleiben Parallelimporte verboten.

Das Bundesgericht hatte 1999 im so genannten Kodak-Urteil Parallelimporte untersagt. Seither konnte der Patentinhaber gerichtlich verhindern, dass seine patentgeschützten Produkte, die er im Ausland auf den Markt gebracht hat, gegen seinen Willen in die Schweiz importiert werden.

Auch der Bundesrat hatte sich gegen die Zulassung von Parallelimporten ausgesprochen. Das Parlament folgte ihm nach langen Debatten nicht. Es verspricht sich von der Zulassung eine Absenkung der Hochpreisinsel Schweiz.

Die Beschaffung von Waren dort, wo sie am günstigsten zu haben sind, senke die Preise, sorge für mehr Wettbewerb und stütze die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten, hiess es im Parlament. Das Einsparpotenzial wurde auf rund 150 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

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