Weiter erlaubte GVO-Freisetzungsversuche
Die Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen können laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.
Das BAFU hält die Auflagen für die Freisetzungsversuche weiterhin für erfüllt, wie es am Montag mitteilte.
2007 hatte das BAFU drei mehrjährige Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) der ETH Zürich und der Uni Zürich mit strengen Auflagen grundsätzlich bewilligt.
Das BAFU und alle konsultierten Fachstellen stimmen nach ihrer Prüfung den Modalitäten der Versuche im Jahr 2009 zu.
Am Standort Zürich-Reckenholz rechnet das BAFU damit, dass transgene Samen auf den Versuchsflächen im Frühjahr keimen.
Die Versuchsflächen müssen auch während der Samenreife mit einem Vogelnetz abgedeckt werden, da die Gefahr eines Verlustes von gentechnisch veränderten Körnern droht.
Am Standort Pully fand 2008 kein Freisetzungsversuch statt, da aus der Anwohnerschaft gegen den Entscheid des BAFU eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung eingegangen war.
Nachdem das Gericht die Beschwerde abgewiesen hatte, kann 2009 auch in Pully GVO-Weizen angepflanzt werden.

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