Waadtländer Winzer verlieren Champagnerstreit
Der Weisswein aus dem Waadtländer Dorf Champagne darf weiterhin nicht nach dem Ortsnamen benannt werden. Die Winzer haben einen Rechtsstreit mit der EU verloren.
Trotzdem wollen Weinbauern und Behörden weiter dafür kämpfen, damit sie ihren Wein wie früher "Champagne" nennen können.
Die Weinbauern hatten gefordert, dass sie den Namen "Champagne" für ihren Weisswein trotz den Bilateralen Verträgen I zwischen der Schweiz und der EU weiterhin gebrauchen dürfen.
Dazu hatten sie beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeits- und eine Schadenersatzklage eingereicht.
Das Gericht sei auf die Klagen nicht eingetreten, bestätigte Albert Banderet, Präsident des Komitees zur Verteidigung der Bezeichnung "Champagne", einen Bericht der Neuen Zürcher Zeitung.
Das Verdikt sei eindeutig. Die Klagen wolle man deshalb nicht an die zweite Instanz weiterziehen.
Laut der Rechtsprofessorin Christa Tobler wurde die Nichtigkeitsklage aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig beurteilt. Bei der Schadenersatzklage seien die materiell-rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.
"Insgesamt erachtete das Gericht die Rechtslage sogar als so offensichtlich, dass es für die vollumgängliche Abweisung der Klage nur eines vereinfachten Verfahrens bedurfte", so Tobler.
Winzer wollen weiter kämpfen
Trotz dem deutlichen Richterspruch wollen die 43 Winzer, die im Jahr 2002 die Klagen eingereicht hatten, den Kopf nicht hängen lassen. "Wir werden weiterhin um das Recht kämpfen, den Namen 'Champagne' für unseren Wein brauchen zu können", sagte Banderet weiter.
"Der 47-seitige Nichteintretensbeschluss ermutigt uns, neue Wege zu beschreiten." Das Gericht habe Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie das Recht auf den Namen "Champagne" doch noch zurückerobern könnten.
Das Völkerrecht sehe etwa vor, bei Namensgleichheit Ausnahmen zu beantragen. Einen solchen Antrag habe von ihrer Seite noch niemand gestellt. Zusammen mit ihren Rechtsberatern prüfe man nun, ob ein solcher an die EU-Kommission von den Winzern, vom Kanton Waadt oder von der Eidgenossenschaft gestellt werden müsse.
Rechtliche Abklärungen
Für Oktober sei dazu ein Treffen mit dem Waadtländer Volkswirtschaftsdirektor Jean-Claude Mermoud und dem Professor für Europarecht an der Universität Lausanne, Pierre Mercier, traktandiert.
Wäre dieses Vorgehen von Erfolg gekrönt, dürfte laut Banderet der Wein aus Champagne den Gemeindenamen wieder auf den Etiketten führen. Doch statt wie vor dem 1. Juni 2004 "Champagne, appellation Bonvillars d'origine contrôlée" würde es dann wohl auf der Etikette "Vin de la commune de Champagne" heissen.
Frankreich setzte sich durch
Der Champagnerstreit geht auf die bilateralen Verhandlungen mit der EU zurück.
Frankreich hatte darauf bestanden, dass der Begriff "Champagne" künftig nur für den französischen Schaumwein verwendet werden darf.
Der Streit hatte die Verhandlungen schwer belastet und drohte das gesamte Paket der Bilateralen I zu blockieren.
Aus diesem Grund mussten die Waadtländer Winzer die Bezeichnung "Vin de Champagne" aufgeben. Seit dem 1. Juni 2004 dürfen sie den Namen nicht mehr gebrauchen.
Zurzeit heisst der Wein aus der Rebbauregion Bonvillars am südlichen Ende des Neuenburgersees "Libre-Champ".
swissinfo und Agenturen
In Kürze
Während den Verhandlungen über die Bilateralen I hat der Streit um den Namen des Weissweins aus Champagne vor allem in der Romandie Wellen geworfen.
Frankreich machte damals Zugeständnisse beim Luftverkehr von der Champagnerklausel abhängig.
Die Winzer warfen deshalb den Behörden vor, sie opferten die Interessen des Weinbaus den Interessen der damaligen Fluggesellschaft Swissair.
Der letzte Swissair-Chef, Philippe Brugisser, taufte deshalb im Jahr 1999 einen Airbus auf den Namen "Commune de Champagne".
Eine Zeitlang wurde den Swissair-Passagieren Gutedel-Weisswein aus Champagne serviert.
Mit dem Namen Swissair verschwanden auch die Namen der Flugzeuge.
Der Airbus fliegt nun für die Swiss und unter dem Namen "Clariden".

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