Verfahren gegen Vekselberg eingestellt
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das Strafverfahren gegen den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg im Fall Sulzer eingestellt. Er sowie Ronny Pecik und Georg Stumpf leisteten im Gegenzug eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Mio. Franken.
Mit der Wiedergutmachungszahlung hätten Vekselberg sowie die beiden österreichischen Investoren im Falle Sulzer das beim Aufbau und bei der Offenlegung ihrer Beteiligung an jenem Unternehmen zwischen Dezember 2006 und April 2007 allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen, schrieb der Strafrechtsdienst des EFD.
Damit erübrigten sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten das Börsengesetz verletzt hätten und ob die Unkorrektheiten beim Aufbau der Beteiligung an der Sulzer AG tatsächlich eine Verletzung der Meldepflicht dargestellt hätten.
Die Wiedergutmachungszahlung des Trios wurde zweigeteilt. Je eine Million gehen an die Schweizerische Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Millionen wurden dem EFD zur Verfügung gestellt. Dieses verwendet den Betrag im Interesse sämtlicher Marktteilnehmer zur Sicherstellung und zur Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes.
Noch nicht erledigt ist im Gegensatz zum Fall Sulzer die Causa OC Oerlikon, in der dasselbe Investoren-Trio vor Gericht stand. Ende September hatte das Bundesstrafgericht Vekselberg, Pecik und Stumpf in dieser Angelegenheit freigesprochen. Das EFD will erst nach Vorliegen und Analyse des schriftlichen Urteils des Bundesstrafgerichts über einen allfälligen Weiterzug des Verfahrens an das Bundesgericht entschieden.
Obwohl die Hauptbeschuldigten in den Fällen OC Oerlikon und Sulzer AG identisch sind, besteht zwischen den beiden Fällen kein direkter Zusammenhang.

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