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UPC Cablecom wehrt sich gegen Bundesverwaltungsgerichtsurteil zu Sender Joiz

Dieser Inhalt wurde am 29. September 2011 - 14:48 publiziert

Bern (awp) - UPC Cablecom lässt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend einer analogen Verbreitungsverpflichtung für den Jugendsender Joiz durch das Bundesgericht überprüfen.
Laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss Cablecom den Jugendfernsehsender Joiz einen Sendeplatz im analogen Fernsehnetz geben. Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde des Kabelnetzbetreibers gegen einen Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) ab. Mit dem Urteil wird UPC Cablecom für die nächsten drei Jahre dazu verpflichtet, Joiz über das analoge Netz zu verbreiten.
UPC Cablecom ist der Auffassung, dass eine zusätzliche analoge Verbreitung von Joiz nicht gerechtfertigt sei. Es erscheine unverhältnismässig, dafür im 36 Sender umfassenden analogen TV-Angebot ein seit Jahrzehnten etabliertes, deutschsprachiges Service Public-Vollprogramm entfernen zu müssen. Die für eine zusätzliche Verbreitung notwendigen Eingriffe in das analoge Programmangebot von Cablecom und die damit verbundenen Einschränkungen für die Zuschauer stehen nach Ansicht der Kabelnetzbetreiberin in keinem Verhältnis zum von Joiz erwarteten Reichweitengewinn.
ps/rt

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