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Universitäts-Konferenz als neues Gremium

Der Bundesrat hat die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen im universitären Hochschulbereich gutgeheissen. Damit kann die Schweizerische Universitäts-Konferenz (SUK) gebildet werden, wie sie im neuen Universitätsförderungs-Gesetz vorgesehen ist.

Dieser Inhalt wurde am 04. Dezember 2000 publiziert Minuten

Die Konferenz ist als universitätspolitisches Organ von Bund und Kantonen mit sektorieller Kompetenz für rechtsverbindliche Entscheide ausgestattet. In der Vereinbarung verpflichten sich Bund und Universitätskantone, gemeinsam die Qualität von Lehre und Forschung zu fördern, wie das Eidg. Departement des Innern EDI am Montag (04.12.) mitteilte.

Als besondere Ziele gelten die Bildung von Netzwerken und Kompetenzzentren im Hochschulbereich, der Wettbewerb unter den universitären Hochschulen, günstige Rahmenbedigungen für internationale Zusammenarbeit sowie die vermehrte Umsetzung des Wissens im Forschungsbereich.

Auf der Basis der Vereinbarung werden Bund und Kantone auch das neue Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung einsetzen. Es wird zuhanden der SUK die Anforderungen an die Qualitätssicherung umschreiben, Vorschläge für ein gesamtschweizerisches Verfahren der Akkreditierung von Instituten und Studiengängen machen und die Verfahren auch durchführen.

swissinfo und Agenturen

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