Tribunale: Schweiz kooperiert weiter
Die Schweiz setzt ihre Zusammenarbeit mit den internationalen Kriegsverbrecher-Tribunalen im früheren Jugoslawien, in Ruanda und in Sierra Leone bis Ende 2013 fort. Dies hat der Nationalrat beschlossen.
In der Debatte in der grossen Parlamentskammer blieb ein Rückweisungsantrag der Schweizerischen Volkspartei (SVP) ohne Chance. Zuvor hatte bereits der Ständerat (kleine Kammer) die Weiterführung der Kooperation gutgeheissen.
Die Zusammenarbeit mit den Gerichten ist bisher in einem Bundesbeschluss von 1995 geregelt. Nach einer Verlängerung ist dieser aber nur noch bis Ende 2008 gültig, so dass die weitere Fortsetzung der Zusammenarbeit um fünf Jahre nun in einem Gesetz geregelt wird.
Die Ad-hoc-Gerichte für Jugoslawien und Ruanda sollen ihre Arbeiten gemäss den Plänen des UNO-Sicherheitsrats Ende 2010 einstellen. Es ist aber zweifelhaft, ob diese Frist eingehalten werden kann, da wichtige Angeschuldigte noch flüchtig sind.

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