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Tinner-Akten: Untersuchungsrichter stoppt Bundesrat

Der für das Tinner-Verfahren zuständige Untersuchungsrichter Andreas Müller will alle Akten einsehen können - also auch die 100 Seiten, die der Bundesrat aus sicherheitspolitischen Gründen vernichten lassen will. Er hat deshalb eine Verfügung erlassen.

Dieser Inhalt wurde am 04. Juli 2009 publiziert Minuten

Die Verfügung sei beim Bundesrat eingetroffen, bestätigte Bundesratssprecher André Simonazzi am Samstag einen Bericht der Boulevard-Zeitung Blick. Der Bundesrat werde zu gegebener Zeit Stellung nehmen.

Der Bundesrat kann die Verfügung beim Bundesstrafgericht in Bellinzona anfechten. Gibt der Bundesrat die Akten nicht heraus, kann der Untersuchungsrichter diese polizeilich beschlagnahmen lassen.

Es geht dabei um Kopien der Akten, die der Bundesrat mit einem geheimen Beschluss vom November 2007 hatte vernichten lassen und die bei der Bundesanwaltschaft inzwischen wieder aufgetaucht sind.

Der Bundesrat hatte Ende Juni bekannt gegeben, nicht alle aufgefundenen Kopien der geschredderten Tinner-Akten den Strafverfolgungsbehörden zugänglich zu machen. Die brisantesten Dokumente mit Bauplänen für Atombomben - rund 100 Seiten - sollten durch Platzhalter ersetzt und anschliessend endgültig vernichtet werden.

Gegen die Vernichtung hatten sich sowohl das Bundesstrafgericht in Bellinzona wie auch die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments (GPDel) gewandt.

swissinfo.ch und Agenturen

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