Tiermehlvebot im Januar
Ein generelles Tiermehl-Fütterungsverbot soll in der Schweiz bereits ab Januar gelten. Die Bauern fordern zudem einen Importstopp für Nutztiere und lebende Schlachttiere aus BSE-Ländern sowie flächendeckende BSE-Tests und Geld.
Die Schweizer Regierung wird das Geschäft in den nächsten Wochen behandeln und werde wohl ein generelles Verbot bereits im Januar in Kraft setzen.
Gemäss Hans Wyss, dem Sprecher des Bundesamts für Veterinärwesen (BVet), ist das Tiermehlverbot faktisch bereits vollzogen. Es gehe kein neues Tiermehl mehr in Umlauf. Nur was in den Betrieben sei, dürfe momentan als Fütterungszusatz noch verwendet werden, sagte Wyss der "SonntagsZeitung".
Wieder soll die Öffentlichkeit zahlen
Bereits am Freitag hatten sich der Schweizerische Bauernverband (SBV) und die Branchenorganisation Proviande für eine Vorverlegung des zunächst für März vorgesehenen Tiermehlverbots ausgesprochen.
Zudem forderten sie einen Importstopp für Nutztiere und lebende Schlachttiere aus BSE-Ländern sowie Kompensations-Zahlungen für Folgekosten der BSE-Krise.
Swissinfo und Agenturen

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