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Tiermehl-Verfütterungs-Verbot ab 1. Januar

Ab 1. Januar 2001 ist das Verfüttern von Tiermehl und Extraktionsfetten in der Schweiz verboten. Zugelassen bleibt das Verfüttern bestimmter Schlachtabfälle in flüssiger Form an Schweine. Vor allem dieser Entscheid stösst auf Kritik.

Dieser Inhalt wurde am 20. Dezember 2000 publiziert Minuten

Der Bundesrat hat am Mittwoch (20.12.) eine entsprechende Änderung der Tierseuchenverordnung beschlossen. Hauptziel der Massnahmen ist das Durchbrechen der BSE-Ansteckungskette und die Verhinderung eines Übergreifens auf den Menschen, wie Bundesrat Pascal Couchepin betonte.

Auch als Düngemittel verboten

Das Tiermehlfütterungsverbot gilt für alle Nutztiere. Verboten wird die Verwendung von Tiermehl auch bei der Düngerproduktion. Ebenfalls verboten werden Extraktionsfette, die bei der Herstellung von Tiermehl anfallen. Diese Produkte müssen alle verbrannt werden. Fischmehl wird nur für Wiederkäuer verboten.

Die Kosten für die Entsorgung werden auf rund 40 Millionen Franken geschätzt. Hinzu kommen die entgangenen Einnahmen für die Produzenten. Der Bundesbeitrag an diese Kosten soll maximal 75 Prozent betragen.

Granatiert wird die Entsorgung durch die Centravo AG, die Hauptherstellerin von Tiermehl in der Schweiz, und die cemsuisse, den Verband der schweizerischen Zementindustrie. Die Zementindustrie verbrennt das Tiermehl in ihren Öfen.

Schweine fressen weiter Schlachtabfälle

Zugelassen bleibt das Verfüttern bestimmter Schlachtabfälle in flüssiger Form an Schweine. Allerdings ist Rind vom Speisezettel der Schweine gestrichen.

Ihre «Suppe» darf aber weiterhin Teile von Artgenossen sowie Geflügel enthalten. Die Abfälle müssen jedoch von der Fleischkontrolle als unbedenklich bezeichnet werden.

Futtermittelfabrikanten: «Inkohärent und unlogisch»

Mit dieser Ausnahmeregelung hat - neben den Konsumentenschützern wie Peter Metzinger vom Verein «rinderwahnsinn.ch» - auch Rudolf Marti, Direktor der Schweizerischen Futtermittelfabrikanten, Mühe.

Wenn das Ziel die BSE-Ausrottung sei, dürfe es nur schwarz- weisse Entscheidungen ohne Ausnahmen geben, sagte er auf Anfrage.

Einerseits dürfe Tiermehl weiter verfüttert werden, andererseits nicht einmal mehr als Dünger verwendet werden: Dies sei «inkohärent und unlogisch» und stelle in Europa eine schweizerische Insellösung dar.

Grenze der Verhältnismässigkeit überschritten

Dieser Meinung sind auch die Biobauern. Die Grenze der Verhältnissmässigkeit sei überschritten, sagte Christof Dietler von Biosuisse. Es sei zwar klar, dass gehandelt werden müsse. Das Verbot treffe aber die Falschen.

Wenn Bestandteile wie Hornspäne, die während Jahrhunderten im Gemüsebau eingesetzt worden seien, verboten würden, sei der Blick für das Wesentliche verloren gegangen.

Positiv äussern sich der Schweizerische Bauernverband (SVB) und die Kleinbauern-Vereinigung. Beide teilten mit, sie begrüssten die neusten Entscheide des Bundesrates zur Ausrottung von BSE.

swissinfo und Agenturen

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