Navigation

swiss kann abheben

Durch die Verwendung der Bezeichnung swiss entstehe kein nicht wiedergutzumachender Nachteil. Keystone

Die SAirGroup ist abgeblitzt: Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat es abgelehnt, der Crossair die Bezeichnung swiss und den neuen Firmennamen Swiss Air Lines zu verbieten.

Dieser Inhalt wurde am 05. März 2002 - 18:14 publiziert

Jetzt sei der Weg frei, dass die Crossair ab 31. März unter dem Namen "swiss" fliegen dürfe, schreibt die Basler Fluggesellschaft am Dienstag in einem Communiqué.

Nach Ansicht des Gerichts besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen swiss und Swissair, weil sich die beiden klar von einander unterschieden. Die Flugzeuge der swiss könnten auf ihrem Seitenleitwerk das Schweizer Kreuz tragen, schreibt die Crossair weiter.

Kein Nachteil für Swissair

Nach dem Urteil des Handelsgerichts entstehe der Swissair Gruppe kein "später nicht mehr leicht wiedergutzumachender Nachteil", wenn die Crossair ab Ende März den Namen swiss verwende. Deshalb habe das Gericht keine vorsorglichen Massnahmen bewilligt, wie sie die Swissair Gruppe gefordert hatte.

Die Swissair hatte der ehemaligen Tochter Crossair vorgeworfen, sie wolle vom bekannten Markennamen Swissair für die neue Fluggesellschaft profitieren, ohne dafür zu bezahlen. Auch der Sachwalter hatte die Klage der SAirGroup unterstützt.

Erstaunen bei Swissair

Die Swissair zeigte sich über den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts erstaunt. Der gescheiterte Flugkonzern bedauere, dass Gesellschaften in Nachlassstundung nicht die gleichen Möglichkeiten hätten wie andere Unternehmen, ihre Marken zu verteidigen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Die Swissair werde den Entscheid analysieren und behalte sich das Recht vor, im Interesse der Gläubiger weitere Schritte zu unternehmen, sagte der Swissair-Sprecher.

Sachwalter abwartend

Aus Sicht der Gläubiger sei der Entscheid zu bedauern, weil noch Geld in den gescheiterten Flugkonzern geflossen wäre, sagte Filippo Beck, Partner vom Swissair-Sachwalter Karl Wüthrich in der Anwaltskanzlei Wenger Plattner. Das Gericht sei dagegen der Auffassung gewesen, dass die Marke Swissair keinen grossen Wert mehr habe.

Einem Weiterzug werde der Sachwalter allerdings nur zustimmen, wenn eine gute Chance bestünde, den Entscheid des Handelsgerichts noch umstossen zu können und den Wert der Marke Swissair zu erhalten, sagte Beck.

Freude bei Crossair

Die Crossair dagegen zeigte sich zufrieden mit dem Entscheid des Handelsgerichts. "Wir hatten nie Zweifel", sagte der Sprecher der Basler Fluggesellschaft, Patrick Jeandrain. Die Crossair habe vor der Eintragung der Marke swiss detaillierte rechtliche Abklärungen vorgenommen. "Das Gericht hat bestätigt, was wir vorher schon wussten."

swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Ihre Beiträge müssen unseren Richtlinien entsprechen.
Sortieren nach

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.