Strassenverkehrsverband warnt vor Verkehrskollaps
Im alpenquerenden Güterverkehr ist der Verkehrskollaps gemäss dem Präsidenten des schweizerischen Strassenverkehrsverbands (FRS), Hans-Urs Merz, vorprogrammiert. An der FRS-Mitgliederversammlung übte Merz scharfe Kritik an der Schwerverkehrsabgabe.
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sei nichts anderes als eine planwirtschaftliche und protektionistische Massnahme, sozusagen staatlicher Interventionismus und Dirigismus in Reinkultur, sagte der scheidende FRS-Präsident Hans-Urs Merz am Dienstag (20.06.) in Bern. Die Aufhebung der 28-Tonnen-Limite solle kompensiert werden, indem der Bahngütertransport geschützt werde.
Dies wiederum solle die Alpen vor der Transitlawine schützen. Nach den Worten von Merz ist diese Strategie jedoch zum Scheitern verurteilt. Denn die beschlossene Verlagerung des Alptransits durch die Schweiz werde nicht ausreichen, um die Lastwagen-Invasion abzuwenden.
Die Schweiz werde noch ihr blaues Wunder erleben - flankierende Massnahmen hin oder her. "Die Lastwagenflut wird nicht nur über unser Land hereinbrechen. Nein: Sie wird es überrollen", sagte Merz.
Werbung für die "avanti"-Initiative
Merz verband sein "Horror-Szenario" mit der Werbung für die im vergangenen Januar von den Strassenverkehrsverbänden lancierte Volksinitiative "avanti", die unter anderem den Bau einer zweiten Röhre des Gotthardstrassentunnels anstrebt.
Statt dauernd die chronischen Verstopfungen auf den Strassen mit "Bahnpillen" zu behandeln, müssten die wichtigen Schweizer Transitachsen endlich nachhaltig von ihrem Geschwür befreit werden, erklärte der FRS-Präsident.
Das "avanti"-Initiativkomitee gab gleichentags bekannt, dass bereits mehr als 90'000 Unterschriften zusammengekommen seien. Die Initiative soll im kommenden Herbst eingereicht werden.
Stichwort LSVA
Die vom Stimmvolk gutgeheissene Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) wird in der Schweiz ab dem 1. Januar 2001 erhoben. Ihr unterliegen Fahrzeuge für den Warentransport mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Die LSVA bemisst sich nach den gefahrenen Kilometern, dem höchstzulässigen Gesamtgewicht sowie nach den Schadstoffwerten des Zugfahrzeuges.
swissinfo und Agenturen

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