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Steuerbefreiung für Antidoping-Weltagentur in der Schweiz

Der provisorische Sitz der Antidoping-Weltagentur in Lausanne. Keystone Archive

Die Antidoping-Weltagentur (WADA) mit provisorischem Sitz in Lausanne wird in der Schweiz von direkten und indirekten Steuern, einschliesslich Mehrwertsteuer, befreit. Die Bundesräte Joseph Deiss und Samuel Schmid unterzeichneten am Montag (05.03.) ein entsprechendes Abkommen.

Dieser Inhalt wurde am 05. März 2001 publiziert

Zur Unterzeichnung des Steuerabkommens fanden sich neben Aussenminister Deiss und Sportminister Schmid auch WADA-Präsident Richard Pound (Ka) und Stiftungsrats-Mitglied Hein Verbruggen (Be), Präsident des Rad-Weltverbandes UCI, im Von-Wattenwyl-Haus in Bern ein. Pound und Verbruggen sind Mitglieder des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), Pound gilt als möglicher Nachfolger von IOC-Präsident Juan Antonio Samaranch.

Die von der Schweiz der WADA gewährte Steuerbefreiung beschränkt sich nicht nur auf direkte und indirekte Steuern. Auch die von der Agentur an ausländisches Personal bezahlten Gehälter sind steuerfrei.

Quasi-staatliche Organisation

Die Tatsache, dass verschiedene Staaten gleichberechtigt mit den Vertretern der olympischen Bewegung Mitglieder der Agentur WADA sind, hatte den Bundesrat bereits am 18. September 2000 dazu veranlasst, die WADA als quasi-staatliche Organisation zu betrachten, mit der ein Steuerabkommen abgeschlossen werden kann.

Das Steuerabkommen gilt für die vorläufige Niederlassung der WADA ebenso wie für den möglichen definitiven Sitz in der Schweiz. Dafür hat sich Lausanne mit Unterstützung von Kanton Waadt und Bund beworben. In der engeren Wahl stehen auch Bonn, Lille, Stockholm, Wien und Montreal. Der Entscheid dürfte im Sommer dieses Jahres fallen.

Gegenwärtig sind bei der WADA in Lausanne 9 Angestellte beschäftigt, davon 5 Ausländer. Für den endgültigen Sitz wird mit 17 bis 25 Angestellten gerechnet.

swissinfo und Agenturen

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