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Ständerat zieht dem Konsumkredit-Gesetz die Zähne

Mündige Bürger wissen gemäss Ständerat bei Abzahlungskäufen mit Kredit- und Kundenkarten, was sie tun. Er hat am Dienstag (26.09.) bei der Beratung des Konsumkredit-Gesetzes das Widerrufsrecht bei den modernen Zahlungsmitteln eingeschränkt.

Dieser Inhalt wurde am 26. September 2000 publiziert Minuten

Festlegen will sich die Kleine Parlamentskammer auch nicht auf eine Grenze, um Schuldner vor Wucherzinsen zu schützen. Wer einen Kleinkredit zwischen 500 und 80.000 Franken aufnimmt, soll ihn grundsätzlich innert drei Jahren zurückzahlen können.

Bei diesem Schlüsselkriterium zur Feststellung der Kreditfähigkeit einer Person hat sich der Ständerat am Dienstag zwar dem Nationalrat angeschlossen.

In vielen weiteren Punkten ging er aber noch hinter das heute geltende Recht zurück statt den Konsumenten- und Sozialschutz zu verstärken, wie Bundesrätin Ruth Metzler bedauerte. Sie sprach unverblümt von einem "konsumpolitischen Rückschritt".

Sämtliche Minderheitsanträge für ein höheres Schutzniveau, das zumindest nicht hinter kantonale Konsumkredit-Gesetze wie etwa in Bern, Neuenburg und den beiden Basel zurückgehen, wurden verworfen. So hat der Ständerat mit 21 zu zehn Stimmen beschlossen, Kredit- und Kundenkarten als moderne Zahlungsmittel auszunehmen und das Widerrufsrecht bei solchen Käufen nach einer Bedenkzeit von fünf Tagen nicht zuzulassen.

Mit 23 zu 16 Stimmen hat es der Ständerat ausserdem abgelehnt, den "Wucherzins" bei höchstens 15 Prozent zu fixieren. Vielmehr überliess er es auf Antrag von Maximilian Reimann (SVP/AG) dem Bundesrat, den höchstens zulässigen Zins festzulegen, wobei sich der Bundesrat an der von der Nationalbank allgemein befolgten Zinspolitik orientieren soll.

Aufgeweicht wurde auch die Meldepflicht bei ausstehenden Leasing-Raten. Und schliesslich hat der Ständerat beschlossen, dass eine kantonale Bewilligungs-Pflicht für die Vermittlung von Konsumkrediten überflüssig sei.

Eine wachsende Zahl von Bürgerinnen und Bürger verschulde sich Jahr für Jahr mehr, räumte Kommissionssprecher Franz Wicki (CVP/LU) ein. Wichtig sei aber trotzdem, das Augenmass nicht zu verlieren und den mündigen Bürger nicht zu stark zu bevormunden.

Ziel sei ein praktikables Gesetz auf der Gratwanderung zwischen Sozial- beziehungsweise Konsumentenschutz und dem Mündigkeitsanspruch der Bürgerinnen und Bürger. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage gegen die Stimmen der Linken mit 24 zu fünf Stimmen gutgeheissen.

Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat, da dieser in etlichen Punkten die Ansichten des Ständerates nicht teilte.

swissinfo und Agenturen

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