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Sex-Affäre um FC Thun: Keine Schändung

Keine Schändung, aber mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind. Dies ist das Urteil des Kreisgerichts Bern-Laupen im Fall von zwei weiteren Männern in der Sex-Affäre um ein 15-jähriges Mädchen und Spielern des FC Thun.

Dieser Inhalt wurde am 03. Juli 2008 publiziert

Die beiden jungen Schweizer im Alter von 20 und 19 Jahren sind zu Geldstrafen von 150 und 70 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt worden, also zu 4500 und 2100 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Einer der beiden wurde zudem wegen Pornographie verurteilt.

Ausserdem müssen die Männer Bussen von je 400 Franken berappen und dem Opfer eine Genugtuung von 2000 respektive 1500 ausrichten. Einer der beiden Verurteilten war zum Zeitpunkt der Taten aktiver Spieler des FC Thun.

Die sexuellen Handlungen zwölf aktiver und ehemaliger Spieler des FC Thun mit der damals 15-Jährigen hatten letztes Jahr für Schlagzeilen gesorgt.

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