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Schweizer Regierung besorgt über Bestätigung des Todesurteils gegen Kurdenführer Öcalan

Die Schweiz hat die Bestätigung des Todesurteils gegen den Kurdenführer Abdullah Öcalan in der Türkei “mit Besorgnis” zur Kenntnis genommen. Die Regierung fordert die türkischen Behörden auf, auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten.

Dieser Inhalt wurde am 25. November 1999 - 15:28 publiziert

Die Schweiz hat die Bestätigung des Todesurteils gegen den Kurdenführer Abdullah Öcalan in der Türkei “mit Besorgnis” zur Kenntnis genommen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fordert die türkischen Behörden auf, auf die Vollstreckung des Urteils zu verzichten.

Die Schweiz rufe die türkischen Behörden “erneut” auf, das Todesurteil nicht zu vollstrecken, erklärte EDA-Sprecherin Yasmine Chatila am Donnerstag (25.11.) auf Anfrage. Ein solcher Verzicht würde der Praxis in der Türkei seit 1984 entsprechen, sagte Chatila weiter. Das türkische Parlament habe seit damals kein einziges Todesurteil bestätigt. Die Schweiz hoffe, dass das Parlament auch in diesem Fall seiner prinzipiellen Haltung treu bleibe.

Das oberste türkische Berufungsgericht hatte das Todesurteil gegen PKK-Chef Abdullah Öcalan am Donnerstagmorgen bestätigt. Das Verfahren gegen den im Juni wegen Hochverrats zum Tode durch den Strang verurteilten Öcalan sei fair gewesen, hiess es in der Begründung. Damit muss das türkische Parlament nun über eine Hinrichtung Öcalans entscheiden. Vor der Vollstreckung der Hinrichtung muss zudem Staatspräsident Süleyman Demirel zustimmen.

In der Schweiz war im Vorfeld der Urteilsverkündung des obersten türkischen Berufungsgerichts der Schutz türkischer Einrichtungen verstärkt worden. Jürg Pulver, Sprecher des Bundesamtes für Polizeiwesen (BAP), sprach von einer reinen Vorsichtsmassnahme. Das BAP rechnet nach eigenen Angaben nicht damit, dass es zu gewaltsamen Aktionen kommt.

Der türkische Ministerpräsidenten Bülent Ecevit hat sich unterdessen dafür ausgesprochen, vor einem endgültigen Entscheid Demirels eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abzuwarten, an den sich die Anwälte Öcalans nun noch wenden.

Der Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg wird bereits kommende Woche einen Antrag der Verteidiger Öcalans auf Aussetzung der Todestrafe prüfen. Dies kündigte ein Sprecher des Gerichtshofs an. Zunächst soll der Antrag in einem Schnellverfahren geprüft werden. Der Gerichtshof könnte die türkischen Behörden dann noch nächste Woche auffordern, die Vollstreckung vorläufig auszusetzen. Danach soll grundsätzlich geprüft werden, ob die Festnahme Öcalans im Februar in Kenia, seine Verschleppung in die Türkei und schliesslich sein Prozess gegen die Grundsätze der Europäischen Menschenrechts-Konvention verstossen haben.Dieses Grundsatzurteil dürfte frühestens in sechs Monaten und spätestens in einem Jahr ergehen.

SRI und Agenturen

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