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Schweizer Protest in Kuba

Fidel Castro geht mit seinen Kritikern hart um. RTS

Die Schweiz verurteilt die jüngste Welle der Repression und die Exekution von drei Kubanern durch das Regime von Fidel Castro.

Dieser Inhalt wurde am 15. April 2003 - 18:50 publiziert

Diese Nachricht überbrachte der Schweizer Botschafter in Havanna den kubanischen Behörden.

"Am Dienstagmorgen hat Botschafter Jean-Claude Richard den schweizerischen Protest dem kubanischen Aussenminister übergeben", bestätigt Livio Zanolari, Sprecher des Schweizer Aussenministeriums, gegenüber swissinfo.

In erster Linie wird im Schreiben die Wiederaufnahme der Todesstrafe verurteilt. Bis zu den Exekutionen letzten Freitag war in Kuba während drei Jahren die Todesstrafe nicht mehr angewendet worden.

"Diese Exekutionen sind ein bedauernswerter Rückschritt im Vergleich zum de-facto-Moratorium der Behörden seit April 2000", sagte Elizardo Sanchez, Leiter der kubanischen Kommission für Menschenrechte und nationale Aussöhnung (eine in Kuba illegale Nichtregierungs-Organisation), gegenüber der Nachrichten-Agentur AFP.

Rasche Massnahmen

Die kubanische Regierung liess letzten Freitag die drei Hauptverantwortlichen einer Fähren-Entführung vom 2. April erschiessen. Dies nach einer schnellen juristischen Abklärung.

Die drei Getöteten wollten zusammen mit acht weiteren Komplizen in die Vereinigten Staaten fliehen. Sie nahmen hierfür an Bord der Fähre Baragua zirka 30 Passagiere als Geiseln.

In ihrem Schreiben hat die Schweiz ihre Vorbehalte gegenüber der Todesstrafe klar ausgedrückt, ohne jedoch die Geiselnahmen zu rechtfertigen. Der andere Hauptpunkt der Schweizer Protestnote betrifft die Repressionswelle gegen Castro-Dissidenten.

Die kubanische Justiz hat kürzlich 75 Oppositionelle zu harten Gefängnisstrafen verurteilt, darunter die Ökonomin Marta Beatriz Roque. Die Symbolfigur des Widerstands wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt.

Hector Palacios, einer der Verantwortlichen des "Varela"-Projekts, fasste 25 Jahre Gefängnis. "Varela" ist eine Initiative zur Demokratisierung Kubas, die sich auf das Petitionsrecht beruft, welches in der kubanischen Verfassung festgeschrieben ist.

Eine Resolution in Genf

Der Sprecher des Aussenministeriums in Bern erläutert, "dass bereits vor zehn Tagen, nach diesen 75 Verurteilungen, die kubanische Botschafterin in Bern eine Protestnote der Schweizer Regierung erhalten hat".

Zudem will die Schweiz gemäss Zanolari eine Resolution unterstützen, über welche am Mittwoch in der UNO-Menschenrechtskommission in Genf abgestimmt wird.

Der Text, verfasst von vier lateinamerikanischen Ländern (Uruguay, Peru, Nicaragua und Costa Rica), verlangt, dass ein Gesandter des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte nach Kuba geschickt wird. Weiter erwartet die Resolution die volle Kooperation der kubanischen Behörden mit diesem Vertreter.

Weiterhin Entwicklungszusammenarbeit

Noch nicht ganz klar ist, ob die helvetischen Proteste Auswirkungen haben werden auf das Pilotprojekt der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Kuba.

"Das Projekt wurde im September 2000 lanciert und umfasst drei Schwerpunkte: humanitäre Hilfe, Landwirtschafts-Entwicklung und Stärkung der lokalen Verwaltungen", erläutert Ursula Läubli, die Verantwortliche bei der DEZA für das Kuba-Projekt.

Im nächsten Monat wird das gesamte Projekt evaluiert, dann wird entschieden, wie die Schweiz ihre Kooperation auf der Insel weiter entwickeln wird.

Gemäss dem Schweizer Botschafter in Kuba, Jean-Claude Richard, sollten die Protestnoten der Schweiz keine direkten Auswirkungen auf das DEZA-Projekt haben. Livio Zanolari präzisiert seinerseits, das Aussenministerium plane zur Zeit nicht, diese Kooperation aus politischen Gründen zu unterbrechen.

swissinfo, Frédéric Burnand, Genf
(Übertragung aus dem Französischen: Eva Herrmann)

Fakten

Seit 3 Jahren hat die DEZA ein Pilotprojekt in Kuba.
Investiert wurden bisher 2,1 Mio Fr.
Ein Auslandschweizer koordiniert das Programm in Havanna.
Eine Auswertung findet Mitte Mai in Havanna statt.

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