Schweizer Kanonen für die Ukraine - nicht bedingungslos
Die bundeseigene Schweizerische Unternehmung für Waffensysteme AG (SW) in Thun darf 1'000 Panzerkanonen in die Ukraine ausführen, wenn das Empfängerland auf einen Weiterexport verzichtet. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch (25.10.) beschlossen.
Dem Bundesrat lag eine Voranfrage für eine Lieferung der Kanonenrohre an eine ukrainische Firma vor. Die Landesregierung entschied, diesen Export nur zu bewilligen, wenn sich die Ukraine verpflichtet, diese Panzer mit Schweizer Rohren nicht weiter zu exportieren, ohne dass die Schweiz dies bewilligt.
Wie Bundesratsprecher Achille Casanova ausführte, verlangt damit der Bundesrat von der Ukraine eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung, wie sie das Kriegsmaterialgesetz (KMG) für den Normalfall vorschreibt. Er habe damit von der Kompetenz, eine Ausnahme zu bewilligen, nicht Gebrauch gemacht.
Gemäss KMG kann beim Export von Kriegsmaterial auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichtet werden. Die Ausnahmebestimmung kann angerufen werden, wenn es sich nur um ein Einzelteil oder eine Baugruppe handelt, deren Wert im Verhältnis zum fertigen Panzer nicht ins Gewicht fällt.
Auch wenn die zu liefernden Rohre nur 1 bis 1,5 Prozent der Gesamt-Herstellungskosten des ukrainischen Panzers ausmachten, sei die materielle Bedeutung für das Endprodukt aus der Sicht des Bundesrates doch beträchtlich, sagte Casanova. Ein möglicher kurzfristiger wirtschaftlicher Vorteil habe deshalb zurückzustehen.
Laut dem Zürcher Tages-Anzeiger wollte der Bundesrat mit diesem Entscheid nicht an die Öffentlichkeit gelangen, weil es sich nur um eine "Voranfrage" handelt.
Die SW versucht die 120-Millimenter-Kompakt-Kanone international zu vermarkten. Das Geschäft mit der Ukraine war als Test gedacht: gelingt es, lassen sich die Chance für eine Exportbewilligung beurteilen. Da sich aber die zuständigen Departemente nicht einig waren, musste der Gesamtbundesrat entscheiden, so der Tages-Anzeiger.
Das Volkswirtschafts-Departement machte geltend, dass der schrumpfenden Rüstungsindustrie internationale Kooperationen und ausländische Absatzmärkte offen stehen sollten. Die Ukraine habe sich zur strengen Kontrolle ihrer Waffenexporte verpflichtet, deshalb könne man auf die sonst übliche Nichtwiederausfuhr-Erklärung verzichten.
Im Aussenministerium befürchtete man aber, dass die Ukraine die modernisierten Panzer weiterverkaufen könnte.
Im Tages-Anzeiger misst die Nationalrätin Barbara Haering-Binder dem Entscheid des Bundesrates "grosse Bedeutung" zu, weil er auch andere Waffenexporte präjuzidiert.
Hätte sich das Volkswirtschafts-Departement durchgesetzt, wäre eine gesetzliche Ausnahmeklausel erstmals grosszügig angwandt worden.
swissinfo und Agenturen

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