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Schweizer Botschafter verhaftet

Botschafter Peter Friederich wurde im Rahmen enger Zusammenarbeit der Behörden Luxemburgs und der Schweiz verhaftet. swissinfo.ch

Der Schweizer Botschafter in Luxemburg, Peter Friederich, ist verhaftet worden. Friederich steht unter dem Verdacht der Geldwäscherei.

Dieser Inhalt wurde am 12. Juli 2002 - 10:38 publiziert

Friederich wurde am Montag auf Schweizer Boden verhaftet, wie die Schweizer Bundesanwaltschaft am Donnerstag bekannt gab. Die Verhaftung erfolgte wegen Verdachts auf Geldwäscherei: "Es handelt sich um private Transaktionen im Umfang von mehreren 100'000 Franken unbekannter Herkunft", sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft an einer Medienkonferenz.

Aus Justizkreisen in Luxemburg hiess es gegenüber swissinfo, dass es sich vermutlich um Drogengelder handle; es soll um einen Betrag von etwa einer halben Million Franken gehen.

Tipp aus Luxembourg

Auslöser des Verfahrens war ein Hinweis der Behörden Luxemburgs an die Meldestelle für Geldwäscherei Ende Februar.

Hansjürg Mark Wiedmer, ein Sprecher der Bundesanwaltschaft, sagte gegenüber swissinfo, dass die Behörden alles daran setzten, die Herkunft der Gelder aufzudecken.

"Am 8. April hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen Unbekannt eröffnet", so Wiedmer. "Nachdem wir zusätzliche Informationen aus Luxemburg erhalten hatten, dehnten wir die Untersuchungen am 3. Juli gezielt auf Botschafter Friederich aus."

Die Luxemburger Justizkreise erklärten gegenüber swissinfo, dass man den Botschafter wegen seines diplomatischen Status nicht selber habe festnehmen können. Deshalb sei das Dossier Friederich an die Schweiz übermittelt worden.

"Wir hätten ihn gerne selber festgenommen, wenn es möglich gewesen wäre", hiess es weiter.

Bundesanwaltschafts-Sprecher Wiedmer sagte weiter, der mutmassliche Geldwäscherei-Fall sei eine Privatangelegenheit, der nichts mit der Schweizer Botschaft zu tun habe.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen könnten von Seiten der Strafverfolgungs-Behörden vorderhand keine weiteren Auskünfte erteilt werden, erklärte Wiedmer.

EDA unter Druck

Die Verhaftung des Schweizer Botschafters in Luxemburg kommt für das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zu einem äusserst ungünstigen Zeitpunkt. Das EDA steht bereits im Zusammenhang mit der Affäre um den früheren Botschafter Thomas Borer unter Druck (siehe Link "Abgang des Chefredaktors").

Konsternation bei den Parteien

Die Schweizer Parteien bezeichneten den Fall Friederich als einen Skandal, der die Verteidigung des Bankgeheimnisses durch die Schweiz zu unterlaufen drohe.

Für die SP ist die Glaubwürdigkeit des Bundesrates in den Verhandlungen mit der EU geschwächt, insbesondere in der Frage der Zinsbesteuerung.

Die EU will Zugang zu Bankkonten ihrer Bürger, die ein Konto in der Schweiz haben - die Schweizer Regierung hingegen sagt, das Bankgeheimnis sei nicht "verhandelbar".

Die FDP bezeichnet den Vorfall als einen Skandal und eine herbe Enttäuschung, da Botschafter und das diplomatische Corps ganz allgemein Visitenkarten für die Schweiz im Ausland seien. Die CVP forderte von den zuständigen Behörden eine schnelle Aufklärung des Falles.

Erfahrener Diplomat

Der 60-jährige Peter Friederich war seit Dezember 1999 Botschafter von Luxemburg, zuvor Botschafter in Vietnam und Kuba. Für das Aussenministerium war er seit 1971 tätig. Zuvor hatte er in Genf Politische Wissenschaften studiert und mit dem Lizenziat abgeschlossen.

In Bern war er unter anderem für die Ausbildung und Rekrutierung des Personals des EDA zuständig. 1990 koordinierte er in Bern Hilfsmassnahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit mittel- und osteuropäischen Staaten.

Hartes Geldwäscherei-Gesetz

Die Ermittlungen gegen Botschafter Friedrich wurden eröffnet gestützt auf Geldwäscherei-Bestimmungen im Schweizerischen Strafgesetzbuch.

Gemäss Bundesanwaltschaft basiert der Fall auf Artikel 305bis des Strafgesetzes. Darin werden Finanzintermediäre verpflichtet, Gelder krimineller Herkunft den Behörden zu melden.

Das Geldwäscherei-Gesetz ist seit 1998 in Kraft. Es erweiterte die Sorgfaltspflicht der Banken - oder die sogenannte "Kenne-Deinen-Kunden-Regel" - um auch Finanzintermediäre einzuschliessen, wie Finanzmakler oder Juristen.

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