Schweizer "Champagner"
Die Winzer des Waadtländer Dorfs Champagne kämpfen vor der Europäischen Justiz für den Erhalt der Herkunfts-Bezeichnung ihres Weissweins.
Die Winzer haben die angekündigte Beschwerde gegen die Bilateralen Verträge vor dem Justizhof in Luxemburg eingereicht.
"Unsere Brüsseler Anwälte haben das Dossier letzten Mittwoch beim erstinstanzlichen Gericht des Justizhofs in Luxemburg deponiert", bestätigte Komitee-Präsident Albert Banderet am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Das Beschwerde-Dossier umfasst rund 50 Seiten.
Das Dossier sei mit grosser Sorgfalt und Detailtreue zusammengestellt worden, sagte Banderet. Dies habe viel Recherchierarbeit bedeutet. 39 der 43 Weinproduzenten haben sich der Demarche angeschlossen, was 97 Prozent der Rebenfläche für eine eingeforderte Schadensumme von 1,108 Mio. Franken betrifft.
Die bilateralen Verträge untersagen den Waadtländer Winzern die Verwendung der Bezeichung "Champagne, appellation Bonvillars d'origine contrôlée", die ihnen von französischen Winzern streitig gemacht wird. Die am 1. Juni in Kraft getretenen Verträge räumen den Schweizern eine Übergangsfrist von zwei Jahren ein, um ihren Weisswein umzutaufen.
Zulässigkeit offen
Das Waadtländer-Komitee will aber das Feld nicht freiwillig räumen. Der europäische Justizhof muss zuerst über die Zulässigkeit der Beschwerde entscheiden, was kaum vor 2003 der Fall sein wird.
Das Aktionskomitee "zur Verteidigung der Identität und der Interessen der Gemeinde Champagne" vereinigt betroffene Produzenten und Behörden der 660-Seelen-Gemeinden. Die Vereinigung hat für ihren Kreuzzug bislang 68'000 Franken gesammelt.
Die Beschwerde verlangt formell die Annullierung der Ratifizierung der sieben bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Der Rekurs hat jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Eine Frage des Prinzips
Gegenüber den 300 Millionen Flaschen französischen Champagners nimmt sich die Weissweinproduktion in Champagne VD mit 140'000 Flaschen pro Jahr bescheiden aus. Doch beiden Seiten geht es ums Prinzip und den Schutz des kulturellen Erbes.
Frankreich will die Bezeichnung "Champagne" nur für den Schaumwein gelten lassen, der in seiner Region gleichen Namens hergestellt wird. Die dortige Lobby hat erreicht, dass dies in einem Gesetz festgeschrieben wurde. Die Waadtländer sehen aber nicht ein, warum sie sich beziehungsweise ihren Ort und ihren Wein praktisch verleugnen sollen.
swissinfo und Agenturen

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