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Schweiz übernimmt EU-Flugpassagierrechte

Auch eine Art Ferienstimmung: Warten auf den Flug. Keystone

Entschädigungen für überbuchte oder annullierte Flüge: Von diesen Rechten profitieren künftig auch Passagiere, die in der Schweiz abfliegen oder landen.

Dieser Inhalt wurde am 26. November 2005 - 12:18 publiziert

Die Schweiz wird 2006 die Flugpassagierrechte übernehmen, die in der EU seit Februar gelten.

Die EU-Verordnung bringt den Flugpassagieren Rechte für Ausgleichsleistungen bei Nichtbeförderung und bei Annullierung oder grosser Verspätung von Flügen. Derzeit sind Flugreisende in der Schweiz bei Entschädigungsforderungen meist vom Wohlwollen der Airlines abhängig.

Wann genau die Schweiz die neuen Regelungen übernimmt, hänge nur noch von der Zustimmung der Europäischen Union ab, sagte Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) nach dem Gemischten Ausschuss zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU in Brüssel. Cron rechnet damit, dass die Flugpassagierrechte "im Verlauf des nächsten Jahres" auch in der Schweiz gelten werden.

Bei Verspätung Hotelzimmer

Die EU-Flugpassagierrechte werden Fluggästen, die auf einem Schweizer Flughafen abfliegen oder landen eine ganze Reihe von Verbesserungen bringen.

Bleiben Passagiere zum Beispiel wegen einer Überbuchung am Boden, erhalten sie zukünftig Entschädigungen zwischen 200 und 900 Franken. Die Summe ist abhängig von der Länge der Flugstrecke und der Dauer der unfreiwilligen Wartezeit.

Entschädigungen müssen Fluggesellschaften auch dann bezahlen, wenn sie einen Flug verspätet absagen. Bei Verspätungen haben sie Mahlzeiten und gegebenenfalls ein Hotelzimmer anzubieten. Diese Rechte gelten für Flüge ab EU-Flughäfen oder mit europäischen Fluggesellschaften in die EU bereits heute, auch für Schweizer Passagiere.

Gemeinsame schwarze Liste

Die Schweiz ist über das bilaterale Luftverkehrsabkommen eng in den europäischen Luftraum integriert. Sie wird deshalb eine ganze Reihe von Sicherheitsregeln der EU übernehmen und auch der Europäischen Flugsicherheitsagentur (EASA) beitreten. "Es wäre unvorstellbar, da abseits zu stehen", sagte Cron. "Die Agentur wird die zukünftige Entwicklung der Flugsicherheit in Europa prägen."

Der Ständerat hat den Beitritt zur EASA bereits einstimmig genehmigt, im Dezember ist das Geschäft im Nationalrat. Auf Seite der EU muss der Ministerrat sein Einverständnis geben. Cron rechnet mit einem EASA-Beitritt in der zweiten Hälfte 2006.

Wird in der EU eine Fluggesellschaft aus Sicherheitsgründen verboten, so wird die Schweiz in Zukunft das Verbot übernehmen. Sie möchte sich laut Cron zudem an der gemeinsamen EU-Liste der unsicheren Fluggesellschaften beteiligen.

Gegenüber USA autonom

Die Regeln zur Erstellung dieser schwarzen Liste sind in der EU allerdings noch nicht beschlossen. Die Schweiz hat, wie andere europäische Länder auch, bereits eine eigene schwarze Liste veröffentlicht.

Trotz der engen Einbindung in den europäischen Luftraum ist die Schweiz gegenüber Drittländern weiterhin autonom. Start- und Landerechte mit den USA kann und muss sie zum Beispiel weiterhin alleine aushandeln.

Vom Abkommen über die Liberalisierung des Luftverkehrs, das die USA und EU kürzlich abgeschlossen haben, kann die Schweiz also nicht profitieren.

swissinfo Simon Thönen, Brüssel

In Kürze

Die EU-Verordnung zu den Flugpassagierrechten ist am 17. Februar 2005 in Kraft getreten.

Sie regelt Entschädigungen im Falle von Überbuchungen, Verspätungen und Ausfällen von Flügen.

Bleiben Passagiere zum Beispiel wegen einer Überbuchung am Boden, erhalten sie Entschädigungen zwischen 200 und 900 Franken.

Entschädigungen müssen Fluggesellschaften auch dann bezahlen, wenn sie einen Flug verspätet absagen.

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