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Schweiz stoppt Rechtshilfe an Frankreich

Yeslam Bin Ladin ist seit 2001 Schweizer Bürger. Keystone

Das Bundesgericht in Lausanne hat die Rechtshilfe an Frankreich bei Ermittlungen zum Unternehmen von Yeslam Bin Ladin provisorisch ausgesetzt.

Dieser Inhalt wurde am 04. August 2005 publiziert Minuten

Die Bundesanwaltschaft habe das rechtliche Gehör von zwei involvierten Firmen verletzt, um die Interessen des Genfer Geschäftsmanns zu schützen.

Die zwei Unternehmen hatten einen Entscheid der schweizerischen Bundesanwaltschaft angefochten, wonach dem französischen Untersuchungsrichter Renaud van Ruymbeke die Unterlagen ihrer Bankkonten zu überstellen seien. Das Bundesgericht hiess ihren Rekurs gut.

In Frankreich steht Bin Ladins Unternehmen im Verdacht, Gelder terroristischer Herkunft gewaschen zu haben. Bei dem Rechtshilfegesuch geht es um Transaktionen zwischen den zwei Firmen und dem Unternehmen, das vom saudisch-schweizerischen Doppelbürger Yeslam Bin Ladin, Halbbruder des Al-Kaida-Chefs Osama Bin Laden, geleitet wird. Yeslam Bin Ladin versicherte immer wieder, eine reine Weste zu haben.

Die mit der Rechtshilfe beauftragte Bundesanwaltschaft forderte zwei Banken auf, das Bankgeheimnis zu lüften und Unterlagen über Konten der beiden Firmen herauszugeben. Nach Erhalt der Unterlagen erliess die Bundesanwaltschaft einen Zwischenentscheid und stellte den beiden involvierten Firmen die Rechtshilfeunterlagen in einer stark gekürzten und weitgehend anonymisierten Fassung zur Stellungnahme zu.

Übertriebener Schutz

In ihrem Rekurs machten die beiden Firmen geltend, dass die ihnen zugestellten Informationen zu vage und zu viele Passagen unleserlich gemacht worden seien. Begründet hat die Bundesanwaltschaft ihr Vorgehen mit dem Argument, den beiden Firmen sei eine gekürzte und anonymisierte Fassung abgegeben worden, um die Interesse von Bin Ladin zu schützen.

Das Bundesgericht räumt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ein, dass das Recht auf Einsicht in die Dossiers im öffentlichen Interesse oder im Interesse Dritter eingeschränkt werden kann.

Im konkreten Fall sei die Erwähnung der von Bin Ladin geführten Gesellschaften im Zusammenhang mit in den USA laufenden Verfahren in Sachen Al-Kaida zudem allgemein bekannt. Gemäss Bundesgericht gibt es deshalb keinen Grund, das rechtliche Gehör der beiden involvierten Firmen zu beschränken.

Die Lausanner Richter halten deshalb einen neuen Entscheid zur Rechtshilfe an Frankreich für angezeigt. Sie haben die Rechtshilfe provisorisch gestoppt. Inzwischen müssten die beiden Unternehmen die Dossiers einsehen können. So werde ihnen das Anhörungsrecht gewährt.

Gemeinsames Konto mit Osama?

Im Rahmen des in Frankreich laufenden Verfahrens war Yeslam Bin Ladin im September 2004 von Untersuchungsrichter van Ruymbeke als Zeuge angehört worden. Belastet wurde er nicht. Bin Ladin selbst hatte stets dementiert, etwas mit Geldwäscherei zu tun zu haben.

Nach der Befragung hatte die Zeitung "Le Monde" berichtet, dass Bin Ladin auch zu Dokumenten befragt worden sei, die der damals mit der Schweizer Justiz zusammenarbeitende Jean-Charles Brisard vorgelegt habe. Nach Angaben dieses privaten Ermittlers sollen Yeslam Bin Ladin und Osama Bin Laden bis 1997 über ein gemeinsames Schweizer Bankkonto verfügt haben.

Im Buch "Die verbotene Wahrheit" hielt Brisard als Co-Autor fest, die von Bin Ladin geführte Gesellschaft SICO sei eine der dunkelsten Stellen innerhalb der Saudi Bin Laden Group. Im Auftrag von Anwälten von Hinterbliebenen von Opfern des 11. September 2001 führte Brisard private Ermittlungen.

swissinfo und Agenturen

Fakten

Yeslam Bin Ladin, 1950 geboren, lebt seit 1985 in Genf. 2001 erhielt er die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Er hat 4 Geschwister und 49 Halbgeschwister, darunter Osama Bin Laden.
Yeslam Bin Ladin gibt an, er habe seinen Halbbruder Osama seit 1981 nie mehr getroffen.
Seit dem 11. September 2001 steht Yeslam Bin Ladins Unternehmen, die Saudi Investment Company, im Verdacht, Verbindungen zum Terrornetzwerk Al-Kaida zu haben.
Die französische Justiz eröffnete ein Verfahren gegen sein Unternehmen wegen Wäscherei von Geldern terroristischer Herkunft.

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