Schweiz lockert MKS-Massnahmen an der Grenze
Ab 23. Mai sind die wegen der Maul- und Klauenseuche (MKS) geschlossenen Schweizer Grenzen wieder offen. Lebende Klauentiere aus dem EU-Raum dürfen wieder importiert werden - Ausnahmen sind Grossbritannien und die Niederlande. Die Verbände sind mit der Lockerung nicht einverstanden.
Auch wenn lebende Klauentiere wieder eingeführt werden dürfen: Die übliche Absonderung von 30 Tagen im Exportland und von 21 Tagen Quarantäne in der Schweiz müsse eingehalten werden, sagte Hans Wyss vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Auch die Einschränkungen bezüglich Import von Lamm- und Gitzifleisch, Wildbret sowie Fleischerzeugnissen aus Frankreich und Irland werden aufgehoben.
Damit ist die Einfuhr dieser Produkte aus dem ganzen EU-Raum mit Ausnahme von Grossbritannien und den Niederlanden wieder zugelassen. Das BVET begründet die Lockerung der Massnahmen damit, dass in Frankreich und Irland seit dem 23. beziehungsweise dem 22. März keine neuen MKS-Fälle mehr aufgetreten seien. Zwar habe die Epidemie auch in Grossbritannien ihren Höhepunkt deutlich überschritten. Statt 50 bis 60 neue Fälle pro Tag wie vor einigen Wochen würden heute täglich nur noch drei bis fünf neue Fälle entdeckt. Dennoch blieben die Massnahmen bezüglich Grossbritannien und den Niederlanden vorläufig in Kraft.
Gegenüber swissinfo verweist Wyss auf die Einfuhr- und Quarantäne-Bestimmungen, er sieht keine realistische Gefahr, dass falsch deklarierte Tiere aus den Niederlanden oder Grossbritannien dennoch in die Schweiz gelangen könnten.
Beim Fleisch müsse man halt davon ausgehen, dass die Deklarationen stimmten.
Verbände unzufrieden
Der Bauernverband, die Arbeitsgemeinschaft der Schweizer Rinderzüchter und der Schweizerische Viehhändler-Verband sind mit der Lockerung der MKS-Schutzmassnahmen nicht zufrieden. Diese Massnahme sei verfrüht, teilten die Verbände am Freitag (11.05.) mit.
swissinfo und Agenturen

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