Schweiz leistet Kolumbien Rechtshilfe
Kolumbien hat von der Schweiz Rechtshilfe im Fall des Schweizers Jean-Pierre Gontard erhalten. Dieser war im Auftrag des Aussenministeriums Vermittler zwischen der kolumbianischen Regierung und den Farc-Rebellen.
Das Bundesamt für Justiz übergab diese Woche der kolumbianischen Botschaft in Bern ein Einvernahmeprotokoll mit Aussagen Gontards. Kolumbien hatte im September auf dem Rechtshilfeweg um die Einvernahme des Schweizer Vermittlers ersucht und einen Fragebogen übermittelt. Vollzogen wurde die Rechtshilfe durch die Bundesanwaltschaft, die Gontard einvernommen hat.
Die kolumbianischen Behörden führen ein Strafverfahren wegen Verwaltung von Ressourcen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten. Die Rolle des vom Departement für auswärtige Angelegenheiten beauftragten Vermittlers zwischen Bogota und den Farc-Rebellen war diesen Sommer ins Zwielicht geraten.
Die Schweiz hat Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Gontard im Zusammenhang mit der Freilassung zweier Novartis-Mitarbeiter im Jahr 2001 der Farc eine halbe Million Dollar überbracht habe. Nach Ansicht von Aussenministerin Micheline Calmy-Rey hat Gontard im Rahmen des ihm erteilten Mandats gehandelt.

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