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Schwarzarbeit wird härter bestraft

Wer Mitarbeiter schwarz beschäftigt, wird künftig strenger bestraft. Keystone

Der Nationalrat hat das Gesetz gegen die Schwarzarbeit unter Dach gebracht. Es verstärkt die Massnahmen gegen illegale Beschäftigungs-Praktiken.

Dieser Inhalt wurde am 07. Juni 2005 publiziert

Schätzungsweise 40 Mrd. Franken oder rund 10% des Bruttoinlandproduktes werden heute mit Schwarzarbeit verdient.

Der Nationalrat hat die letzten Differenzen beim Bundesgesetz über Massnahmen gegen die Schwarzarbeit ausgeräumt. Auch er ist nun damit einverstanden, dass fehlbaren Landwirten die Direktzahlungen gekürzt werden können.

Die sogenannte "Bauernregel" gab somit ein letztes Mal zu reden. Mit 95 zu 73 Stimmen schloss sich die Grosse Kammer dem Ständerat an: Finanzhilfen können während maximal fünf Jahren "angemessen" gekürzt werden, wenn Arbeitgeber wegen schwerwiegender oder wiederholter Verstösse gegen das Schwarzarbeitsgesetz verurteilt wurden.

Durchsetzen konnten sich die Kommissionsmehrheit und Bundesrat Joseph Deiss. Sie wiesen vor allem darauf hin, dass Bauern und andere Subventionsempfänger nicht besser fahren dürften als etwa die Baubranche. Wegen Schwarzarbeit verurteilte Arbeitgeber werden nämlich für höchstens fünf Jahre von künftigen staatlichen Aufträgen ausgeschlossen.

An den 25. September denken

Eine Kommissionsminderheit aus Vertretern der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP) unter Hansruedi Wandfluh (SVP/BE) wehrte sich vergeblich gegen die "Bauernregel". Die Landwirtschaft lasse sich mit andern Branchen nicht vergleichen, denn sie erhalte die Subventionen als Abgeltung für geleistete Dienste im öffentlichen Interesse. Bussen und Gefängnisstrafen müssten hier genügen.

Mit der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) setzten sich vor allem die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen für die Ständeratslösung ein. Andernfalls bleibe das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ein Papiertiger. Die Kommissionssprecher wiesen zudem auf die Volksabstimmung vom 25. September hin: Wer für die erweiterte Personenfreizügigkeit sei, müsse jetzt ein Zeichen gegen Schwarzarbeit setzen.

Vereinfachte Abrechnung

Mit 86 zu 82 Stimmen lenkte der Nationalrat auch bei den administrativen Erleichterungen ein. Betriebe mit einer jährlichen Lohnsumme von maximal 51'600 Franken sollen Sozialversicherungen und Steuern vereinfacht abrechnen können. Damit wird es möglich, fünf Personen mit einem Lohn bis zu rund 10'000 Franken ohne grossen Aufwand zu beschäftigen.

Wandfluh und seine Minderheit stiessen sich daran, dass die Löhne des gesamten Personals gleich abgerechnet werden müssten. Insbesondere im Gastgewerbe gebe es viele Betriebe, die neben temporär Angestellten auch festes Personal beschäftigten. Dem wurde entgegengehalten, dass zwei parallele Abrechnungsverfahren vor allem für die Verwaltung zu aufwändig wären.

Es geht um fast 40 Milliarden

Das Bundesgesetz ist nun bereit für die Schlussabstimmung in den Räten. Mit strengeren Kontrollen und schärferen Sanktionen soll es bewirken, dass sich Schwarzarbeit nicht mehr lohnt. Heute werden jährlich fast 40 Mrd. Franken oder rund 10% des Bruttoinlandproduktes am Fiskus und den Sozialversicherungen vorbeigeschleust.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Mit dem neuen Gesetz gegen die Schwarzarbeit, das Bussen bis zu 1 Mio. Franken und Gefängnis bis zu 5 Jahren vorsieht, will der Bund der wirschaftsschädlichen Schattenwirtschaft einen Riegel schieben.

Dem Baugewerbe droht zudem der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Die Bauern werden mit Subventionskürzungen bestraft.

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