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Schrittweise Einführung der Freizügigkeit

Der freie Personenverkehr für EU-Bürger wird in der Schweiz schrittweise eingeführt. Dies wird in einer Verordnung geregelt, die der Bundesrat am Donnerstag (13.07.) in die Vernehmlassung gab.

Dieser Inhalt wurde am 13. Juli 2000 - 16:27 publiziert

Im Rahmen der vorgesehenen Kontingente erhalten die EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf Bewilligungen, wie aus dem Entwurf hervorgeht.

Schrittweises Vorgehen

Die Einführungsverordnung (EVO) sieht einen schrittweisen und nicht automatischen Übergang zum freien Personenverkehr vor, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Donnerstag zum Entwurf schrieb. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens hänge von der Ratifikation in den Mitgliedstaaten der EU ab; die Schweiz setze sich für den 1. Januar 2001 ein. Der freie Personenverkehr werde aber erst nach Ablauf der Übergangsfrist von fünf Jahren, definitiv jedoch erst nach zwölf Jahren, eingeführt, ruft das EJPD in Erinnerung.

Kontingente für EU-Bürger

Unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens werden zunächst eigene Kontingente für EU-Bürger geschaffen. Diese Kontingentierung ist auf eine Übergangsfrist von fünf Jahren angelegt und sieht wiederkehrende Jahreskontingente von 15'000 für Daueraufenthalter und 115'000 für Kurzaufenthalter vor.

Für Nicht-EU-Bürger wird daneben noch ein Kontingent von rund 2'000 Jahresaufenthaltern übrig bleiben, wie Martin Nyffenegger vom Bundesamt für Ausländerfragen auf Anfrage erklärte. Damit geht die neue Ausländerpolitik des Bundesrates rein zahlenmässig nicht über die bisherigen 17'000 Jahresaufenthalte hinaus.

Der Anteil der EU-Bürger an der aktuellen Ausländerzahl von rund 1,3 Millionen beträgt zurzeit gut 800'000 oder 58 Prozent. Für EU-Bürger ergibt sich neu aus dem am vergangenen 21. Mai vom Volk angenommenen bilateralen Abkommen ein Rechtsanspruch auf Bewilligungen.

Sind in einem Kanton die Kontingente ausgeschöpft, kann einem EU-Bürger die Einreise nicht verwehrt werden, wenn in einem anderen Kanton noch Kontingente verfügbar sind. Ein Reservekontingent will der Bund bei sich behalten, um es je nach Bedarf und Rücksprache den Kantonen zum Ausgleich zur Verfügung zu stellen.

Die Aufhebung des Inländervorrangs ist zwei Jahre nach Inkrafttreten geplant. Gleichzeitig sollen die vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen zur Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen in Kraft treten.


Freier Personenverkehr "auf Probe"

Die erstmalige Einführung des freien Personenverkehrs "quasi auf Probe" erfolgt im sechsten Jahr, wie das EJPD weiter ausführt. Im Rahmen einer besonderen Schutzklausel kann die Schweiz aber auch dann wieder Kontingente einführen, wenn die Einwanderung das Mittel der letzten drei Jahre um mehr als zehn Prozent überschreitet.

Vor Ablauf von sieben Jahren hat die Schweiz zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses über die Weiterführung zu entscheiden. Die Vernehmlassung dauert bis am 15.
September.

swissinfo und Agenturen

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