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Scheinehen im Visier

Paare, die eine Scheinehe eingehen, können mit Busse oder Gefängnis bestraft werden. Keystone Archive

Die Kleine Kammer will Scheinehen von Ausländern mit Strafe belegen und illegal anwesende Ausländer in Vorbereitungshaft nehmen. Zudem werden die Rechte von geschiedenen oder getrennten ausländischen Ehefrauen in Notlagen nicht verbessert.

Dieser Inhalt wurde am 12. Juni 2001 publiziert

Das neue Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) mit einer verschärften Missbrauchsbekämpfung könne frühestens im Jahr 2005 in Kraft treten, sagte Maximilian Reimann (SVP/AG), Präsident der Rechtskommission, am Dienstag (12.06.) im Ständerat. Da das Problem der Scheinehen und des illegalen Aufenthalts von Ausländern aber massiv zugenommen habe, könne nicht solange zugewartet werden. Nach Vermutungen des Standesamtes Zürich müsse davon ausgegangen werden, dass rund 20 Prozent der von Ausländern geschlossenen Ehen Scheinehen seien. Durch eine vorgezogene Teilrevision des Anag könnten diese Missstände behoben werden.

Scheinehen: Gefängnis und hohe Bussen

Bezüglich Scheinehen hätte es der Bundesrat vorgezogen, die Totalrevision des Ausländergesetzes abzuwarten. Der Bundesrat widersetze sich aber der vorgängigen Schliessung dieser Rechtslücke nicht, zumal auch das Bundesgericht bei den Scheinehen Handlungsbedarf ausgemacht habe, sagte Metzler.

Die vom Ständerat mit 26 zu null Stimmen beschlossene vorgezogene Revision sieht vor, dass die Täuschung von Behörden in ausländerrechtlichen Verfahren strafbar wird. Solche Handlungen sollen in Zukunft mit bis zu sechs Monaten Gefängnis oder Bussen in der Höhe von 10'000 Franken bestraft werden können.

Illegale in Vorbereitungshaft nehmen

Ausländer, die nach der Entdeckung eines rechtswidrigen Aufenthalts ein Asylgesuch stellen, sollen in Vorbereitungshaft genommen werden können, bis ein Entscheid zu ihrem Gesuch vorliegt. Mit diesem Begehren, das auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hess (FDP/OW) zurückgeht, zeigte sich auch Justizministerin Ruth Metzler einverstanden.

Keinen Aufenthalts-Anspruch in schwerer Notlage

Im Gegensatz zum Nationalrat hat es die kleine Kammer abgelehnt, die Rechte von geschiedenen oder getrennten ausländischen Ehefrauen in Notlagen in einer vorgezogenen Anag-Revision zu verbessern. Eine entsprechende parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Goll (SP/ZH) wurde mit 22 zu 14 Stimmen abgelehnt. Der Nationalrat hatte dagegen im Juni 1999 mit 90 zu 57 Stimmen beschlossen, der Initiative zu folgen. Nach dem Willen des Nationalrates hätten ausländische Ehegatten, die sich von ihren Ehepartnern trennen möchten und deren Wegweisung eine schwere Notlage bedeuten würde, einen gesetzlichen Aufenthalts-Anspruch erhalten.

swissinfo und Agenturen

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