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Schädliche Steuerpraktiken?

Die Schweiz ist mit der OECD-Kritik nicht einverstanden. Keystone Archive

Noch bleibt offen, ob die Schweiz als einziges Land auf der schwarzen Liste der OECD über schädliche Steuerpraktiken landet. Der Fiskalausschuss vertagte in Paris einen Entscheid über einen entsprechenden Entwurf.

Dieser Inhalt wurde am 04. Juli 2003 - 19:07 publiziert

Die Schweiz wartet vorerst ab. Ein Veto wird nicht ausgeschlossen.

Nicht wie eigentlich geplant verabschieden konnte der Fiskalausschuss der OECD seinen Bericht über schädliche Steuerpraktiken. Doch ein Treffen ohne Beschluss ist auch ein Entscheid.

Im Fall der Schweiz geht es vor allem um die Praxis der kantonal unterschiedlichen Besteuerung von Holdinggesellschaften und Briefkastenfirmen (Firmensitze).

Diese Praktiken werden von der OECD als schädlich bezeichnet. Während der nächsten Monate soll nun auf bilateraler Basis OECD - Schweiz weiterverhandelt werden. In dieser Zeit dürften die betroffenen Kantone ihre Positionen ebenfalls nochmals überdenken.

Als einziges Land verblieben

Diese Praktiken haben immerhin dazu geführt, dass die Schweiz von einer OECD-Liste von ursprünglich 47 Ländern als einziges Land auf der "schwarzen Liste" verblieb.

"Wir haben zurzeit nichts zu sagen. Da die Diskussionen fortgeführt werden, verlangt die Diplomatie eine gewisse Zurückhaltung", sagte Nicolas Bray, Sprecher der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), am Mittwoch nach der Sitzung in Paris.

Umstrittene Regelungen

Der Entwurf zu dem Bericht war von einem Unterausschuss verabschiedet worden, dem die Schweiz nicht angehört. Es geht dabei unter anderem um die Frage, welche der 47 Steuerregimes im OECD-Raum, die im Jahr 2000 als potenziell schädlich taxiert worden waren, tatsächlich als schädlich einzustufen seien.

Das OECD-Forum bezeichnete in dem in diesem Monat verabschiedeten Berichtsentwurf drei Schweizer Regelungen als schädlich, nämlich steuerliche Entlastungen von Holding-, Verwaltungs- und Hilfsgesellschaften auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Die Diskussionen hätten zu keinem Resultat geführt, selbst wenn der Fall der Schweiz an der zweitägigen Sitzung "lange diskutiert" worden sei, sagte Bray weiter.

Letzte Woche hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) bestätigt, dass die Schweiz als einziges Land auf der vom OECD-Forum für schädliche Steuerregime verfassten schwarzen Liste geführt werde. Auf dieser Liste werden Länder aufgeführt, die mutmasslich schädliche Steuerpraktiken anwenden.

Veto nicht ausgeschlossen

"Die Arbeiten des OECD-Fiskalausschusses zum Berichtsentwurf wurden noch nicht abgeschlossen. Es wurden keine Entscheide gefällt", bestätigte in Bern auch EFD-Kommunikationschef Daniel Eckmann die Pattsituation. Auf Vorschlag der Komitee-Leitung würden die Diskussionen nun in den kommenden Monaten weitergeführt.

Dabei will sich die Schweiz alle Optionen offen lassen. Eckmann schloss sogar ein Veto explizit nicht aus. Denn für die Schweiz sei es unverständlich und nicht akzeptabel, als einziges Land auf einer solchen Liste zu figurieren, wie Eckmann bereits letzte Woche erklärt hatte.

Die Schweiz könnte in der Tat, wie alle anderen OECD-Länder auch, den Bericht mit einem Veto verhindern. Denn die OECD trifft ihre Entscheide nach dem Einstimmigkeitsprinzip. In nächster Zeit stehen nun laut Angaben des OECD-Sprechers informelle Treffen auf dem Programm der beteiligten Parteien.

Die umstrittenen "Briefkastenfirmen"

Speziell im Visier des OECD-Forums sind steuerliche Entlastungen von Holding-, Verwaltungs- und Konzernhilfsgesellschaften, wie sie in der Schweiz auf Kantons- und Gemeindeebene üblich sind.

Viele Experten halten die Besteuerung dieser Gesellschaftstypen in der Schweiz für zu niedrig. Dies umso mehr, als diese Gesellschaften keine eigentliche wirtschaftliche Tätigkeit verfolgen. Dieser Umstand brachte ihnen auch den Übernamen "Briefkastenfirmen" ein.

Die Schweiz steht innerhalb der OECD auch in der Frage des Bankgeheimnisses unter Druck. Die Wirtschaftsorganisation verlangt in Steuerfragen den automatischen Informationsaustausch. Dies will der Bund aber unter keinen Umständen akzeptieren, da sonst das Bankgeheimnis aufgegeben werden müsste.

swissinfo und Agenturen

In Kürze

Im Jahr 2000 hatte die OECD eine Liste veröffentlicht, auf der 47 Steuersysteme im OECD-Raum als potenziell schädlich bezeichnet wurden. Im neuen Bericht, der erst als Entwurf vorliegt, soll festgelegt werden, welche Praktiken als tatsächlich schädlich einzustufen sind.

Im Entwurf werden die steuerlichen Entlastungen in der Schweiz für Holding- Verwaltungs- und Hilfsgesellschaften auf kantonaler und kommunaler Ebene als schädlich bezeichnet.

Einwände hat die OECD auch gegen die als zu restriktiv empfundene Amtshilfe.

Im Entwurf für den neuen Bericht figuriert die Schweiz als einziges Land noch auf der schwarzen Liste.

Nachdem der zuständige Fiskalausschuss der OECD diese Woche einen Entscheid vertagte, gehen die Diskussionen in den kommenden Monaten weiter.

Die Schweiz will sich alle Optionen offenhalten, auch ein Veto. Sie erachtet es als nicht akzeptabel, als einziges Land auf der schwarzen Liste geführt zu werden.

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