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Sanitätsdirektoren gegen KVG-Revision

Die Sanitätsdirektoren-Konferenz (SDK) warnte am Montag (30.10.) vor den Folgen einer Neuordnung einer Spitalfinanzierung. Diese ist Teil der zweiten Revision des Krankenversicherungs-Gesetzes (KVG). Die Krankenversicherer stehen hinter der Revision.

Dieser Inhalt wurde am 30. Oktober 2000 publiziert Minuten

Verärgert habe die Kantone, dass ihre bereits im Vernehmlassungsverfahren geäusserte Opposition beim Bundesrat kein Gehör gefunden hat, sagte SDK-Präsidentin Alice Scherrer in Bern gegenüber den Medien.

Einflussnahme im Parlament

Die SDK hofft nun auf die eidgenössichen Räte. Bereits sind die Kantone in der Ständerats-Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorstellig geworden, um ihre Anliegen zu lobbyieren. Konkret wehrt sich die SDK gegen Kosten von 1 bis 2 Mrd. Franken, die bei Revisions-Annahme auf die Kantone überwälzt werden.

Bundesrat nimmt Mehrkosten in Kauf

Der Bundesrat ist sich laut seiner Botschaft bewusst, dass diese Reformen kurzfristig erhebliche Mehrkosten für die Kantone zur Folge haben werden. Längerfristig erwartet er aber eine kostendämmende Wirkung.

Der bundesrätliche Vorschlag sieht vor, dass Kantone und Krankenkassen die Hälfte der Kosten eines Spital-Aufenthaltes übernehmen. Die SDK möchte das Verhältnis auf 55:45 zu Gunsten der Kantone anpassen.

Krankenkassen dafür

Das Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) stellt sich hinter die bundesrätlichen Vorlage. In einer Mitteilung schreibt das KSK, der "schleichende Rückzug" der Kantone aus der Finanzierung des Gesundheitswesens werde damit gestoppt.

swissinfo und Agenturen

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