Rekurse gegen Bauprojekte werden schwieriger
Das Schweizer Parlament hat eine Gesetzesrevision angenommen, welche die Rekursmöglichkeiten von Verbänden gegen Bauprojekte erschwert.
In den letzten Jahren wurden Umweltorganisationen kritisiert, die mit Hilfe des Verbandsbeschwerde-Rechts erfolgreich Grossprojekte blockierten, wie das neue Hardturm-Stadion in Zürich.
Der Bundesrat beabsichtigt, diese Revisionen als indirekten Gegenentwurf zu der vom Fall Hardturm ausgelösten Freisnnigen Initiative "Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik" zu bezeichnen. Diese will das Verbandsbeschwerderecht verbieten, wenn ein Projekt vom Volk oder von Parlamenten genehmigt worden ist.
Der letzte Streitpunkt war denn auch die Frage, nach welchen Kriterien die Behörden die Umweltverträglichkeit eines Vorhabens zu beurteilen haben. Dabei gab der Ständerat dem Nationalrat nach: Massgebend bei Ermessensentscheiden sind Verfassung und das Umweltrecht. Volksentscheide haben dabei kein besonderes Gewicht.
Wer verliert, zahlt
Die Gesetzesrevisionen sehen unter anderem vor, dass unterliegende Organisationen für die Verfahrenskosten aufkommen müssen. Zulässige Rügen können sie nur im Planungsverfahren vorbringen. Umweltverbände sind nur in Rechtsgebieten, die sie seit 10 Jahren fachlich bearbeiten, beschwerdeberechtigt.
Die Beschwerdebefugnis steht neu nur noch dem obersten Exekutivorgan der Organisation zu. Rechtsmittelbehörden treten nicht auf Beschwerden ein, wenn diese rechtsmissbräuchlich sind oder wenn die Organisation Forderungen für unzulässige Leistungen stellt.
Behördliche Kontrolle
Ein vorzeitiger Baubeginn soll für jene Anlageteile zulässig sein, deren Ausführung durch den Ausgang des Bewilligungsverfahrens nicht beeinflusst werden kann. Vereinbarungen zwischen Bauwilligen und Organisationen gelten ausschliesslich als gemeinsame Anträge an die Behörden, die in ihrem Entscheid frei sind.
Beide Räte lehnten es ab, solche Vergleiche grundsätzlich für unzulässig zu erklären. Verboten sind aber Vereinbarungen über finanzielle Leistungen wie Konventionalstrafen zu Gunsten von Umweltorganisationen und die Abgeltung eines Verzichts, den Beschwerdeweg zu beschreiten.
Die Gesetzesrevisionen gehen auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann von der Schweizerischen Volkspratei zurück. Die Diskussion in den Räten bewegte sich zwischen zwei Polen: hier das Lob der Umweltverbände als Anwälte der wehrlosen Natur, da der Ärger über die "Verzögerer, Verhinderer und Blockierer".
swissinfo und Agenturen
In Kürze
Das Bundesgesetz für den Natur- und Heimatschutz von 1966 gibt nationalen Umweltschutz-Organisationen das Recht, gegen Bauprojekte Einsprache zu erheben.
Zur Zeit steht das Recht 30 Organisationen zu.
In den letzten Jahren ist dieses Recht Gegenstand von Auseinandersetzungen geworden. Viel Staub aufgewirbelt hat zum Beispiel die erfolgreiche Blockierung des Neuaufbaus des Zürcher Hardturm-Stadions durch eine Umweltorganisation.
Dieses Projekt war zuvor in einer Volksabstimmung genehmigt worden.
Die freisinnige Partei hat eine Initiative lanciert, welche Verbände vom Rekursrecht gegen Projekte ausschliessen will, wenn diese aufgrund einer Volksabstimmung oder eines gesetzlichen Entscheides genehmigt worden sind.

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