Navigation

Rekurs für Gentech-Weizen

Trotz der Beschwerde bleibt der Weizen vorläufig im Glashaus. Keystone Archive

Die ETH Zürich akzeptiert die Ablehnung des Freisetzungs-Versuchs mit Gentech-Weizen des zuständigen Bundesamtes nicht.

Dieser Inhalt wurde am 29. November 2001 publiziert Minuten

Am 20. November hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) ein Gesuch des Instituts für Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich für einen Feldversuch mit gentechnischem Weizen abgelehnt. Die Hochschule will diesen Entscheid nicht akzeptieren und wird gemäss einer Mitteilung vom Donnerstag eine Verwaltungs-Beschwerde beim übergeordneten Departement - somit beim zuständigen Minister und derzeitigen Bundespräsidenten Moritz Leuenberger - einreichen.

"Die Verwaltungsbeschwerde richtet sich einerseits gegen materielle Mängel in der naturwissenschaftlichen Beurteilung des Gesuchs durch das Buwal. Anderseits bemängelt sie formale Fehler sowohl im Verfahren als auch in der Würdigung von Expertenmeinungen", schreibt die ETH weiter.

Hitzige Debatten nach dem Entscheid

Diesem Weiterzug der ETH war in den letzten Tagen eine hektische Kampagne vorangegangen. Bürgerliche Politiker, Vertreter der betroffenen Industrie und Wissenschafter warfen Buwal-Direktor Philppe Roch vor, er sei ein Fundamentalist und Gentech-Gegner. Auch in verschiedenen Medien war Deutliches zu lesen: "Feind der Forschung: So behindert das Buwal die ETH" war beispielsweise die Schlagzeile auf der Titelseite der "Weltwoche".

In einem Interview mit der "Solothurner Zeitung" wies Roch die Vorwürfe zurück: Die Politiker könnten nicht eine hohe Messlatte im Bereich Bio-Sicherheit fordern und dann, wenn das zuständige Amt diese Vorgabe anwende, ihn, den Amtschef als "Fundi" kritisieren.

Nun saubere Nachbeurteilung

Mit ihrer Beschwerde sucht die ETH einen Grundsatz-Entscheid. Sie will "zur Klärung beitragen, wie weit Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Gentechnologie in der Schweiz künftig möglich sein wird".

Auch Buwal-Chef Roch sagte, er sei froh über eine Überprüfung seines Entscheides. Er sei sicher, richtig gehandelt zu haben.

Bauern und oberste Konsumentenschützerin machen mobil

Auch wenn es nun wohl einige Monate dauern wird, bis das Urteil von Bundesrat Leuenberger vorliegt, machen verschiedene Organisationen weiter Druck. Mit Gen-Food wolle die Industrie etwas verkaufen, was den Bauern nichts bringe und was die Kundschaft nicht wolle, sagte Melchior Ehrler, Direktor des Schweizerischen Bauernverbands am Donnerstag vor den Medien. In einem europäisch liberalisierten Landwirtschaftsmarkt habe die Schweiz nur eine Chance, wenn sie ihre Produkte zuverlässig als gentechfrei positionieren könne.

Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), bedauerte, dass der Entscheid des Buwal neue Gräben aufgerissen habe. Der Ständerat habe für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen, die zudem Antibiotikaresistenz-Gene enthielten, die Messlatte hoch gesetzt.

Drohen mit Volksinitiative

Forschung und Industrie hätten sich nicht damit abgefunden, dass Konsumenten-Organisationen und Bauernverband kritisch eingestellt seien, sagte Sommaruga. Die SKS halte die Drohung mit einer neuen Gen-Tech-Initiative aufrecht.

Eva Herrmann und Agenturen

Artikel in dieser Story

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Diskutieren Sie mit!

Diesen Artikel teilen

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?