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Rechtshilfe in Asbest-Ermittlungen

Die Schädlichkeit von Asbest ist seit den 70er-Jahre bewiesen. Keystone Archive

Die Schweiz leistet Italien Rechtshilfe bei Ermittlungen im Zusammenhang mit tödlichen Folgen von Asbeststaub.

Dieser Inhalt wurde am 28. März 2002 - 16:26 publiziert

Der zuständige Glarner Verhörrichter ist auf ein Rechtshilfe-Gesuch der Staatsanwaltschaft Turin eingetreten, wie der Sprecher des Bundesamts für Justiz, Folco Galli am Donnerstag sagte.

Der Verhörrichter verfügte laut Galli, dass die Eternit AG im glarnerischen Niederurnen und die Schweizerische Unfallversicherungs-Anstalt (SUVA) Unterlagen über sämtliche italienischen Arbeiter ausliefern müssen, die je in Niederurnen gearbeitet hatten.

Eine Frist dafür habe der Verhörrichter nicht gesetzt. Es sei dann dem Verhöramt zu entscheiden, welche Akten die Turiner Staatsanwaltschaft erhalte. Um welche Dokumente es sich handelt, konnte Galli nicht sagen.

Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft Turin hatte laut früheren Berichten ihr Rechtshilfe-Ersuchen im vergangenen November gestellt. Es war von den Glarner Behörden Mitte Januar abgewiesen worden und wurde inzwischen ergänzt.

Die Turiner Staatsanwaltschaft wünscht den Zugang zu den Unterlagen, um die Fälle der mindestens zwölf in Italien an Brust- und Bauchfellkrebs (Mesotheliom) gestorbenen ehemaligen Eternit-Angestellten zu untersuchen. Sie will gegen die Eternit AG ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung führen.

Eternit: Genug getan

Die Verstorbenen arbeiteten alle in den 60er- und 70er-Jahre in Niederurnen und kamen dort mit Asbest in Berührung. Der Zusammenhang von Asbestkontakt und Mesotheliom ist von der Wissenschaft bereits in den 70er Jahren nachgewiesen worden. 1976 entschied die Eternit, sukzessive auf Produktion mit Asbest zu verzichten. Die Umstellung auf eine völlig asbestfreie Produktion wurde 1994 vollzogen.

Die Eternit ist der Ansicht, genug für die Sicherheit ihrer Angestellten getan zu haben. Erkrankte ehemalige Mitarbeitende haben unter anderem Anspruch auf medizinische Behandlungen und verschiedene Leistungen wie Renten, welche von der SUVA finanziert werden. Allfällige Schadenersatz-Ansprüche, so die Eternit, seien dadurch ausgeschlossen.

Bisher 45 Eternit-Leute wegen Asbest gestorben

Die zum Holcim-Konzern gehörende Eternit AG hatte an einer Medienkonferenz vom vergangenen 26. Februar erklärt, der SUVA seien bisher vier Todesfälle aus Italien mitgeteilt worden. Insgesamt starben bisher mindestens 45 ehemalige Eternit-Arbeiter im Zusammenhang mit der Asbestzement-Verarbeitung an einem Mesotheliom.

Laut SUVA steigt die Zahl der auf Asbest zurückzuführenden, berufsbedingten Todesfälle deutlich an. In den vergangenen zwei Jahren waren es je 60 Todesfälle wegen Asbest, während der langjährige Schnitt zwischen 1990 und 1999 bei 38 Todesfällen lag.

Die Eternit AG erwartet laut eigenen Angaben keine Einzel- oder Sammelklagen wegen Asbesterkrankungen. Anders der weltweit tätige ABB-Konzern, der wegen entsprechender Sammelklagen gegen seine US-Tochter Combustion Engineering fast eine Milliarde Dollar zurückgestellt hat. Vor allem deswegen wies ABB für 2001, wie berichtet, einen Jahresverlust von umgerechnet 1,169 Mrd. Franken aus.

swissinfo und Agenturen

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