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Rassismus-Strafnorm in der Kritik

Bussen für die Verwendung von Hakenkreuzfahnen, rassistische Parolen oder den Hitlergruss würden keine Probleme lösen: Sowohl Juristen als auch Parteien lehnen Vorschläge des Bundesrats für eine neue Strafnorm in einem Konsultations-Verfahren ab.

Dieser Inhalt wurde am 30. Oktober 2009 publiziert Minuten

Bestraft werden soll, wer öffentlich rassistische Symbole – namentlich aus der Zeit des Nationalsozialismus – verwendet und verbreitet. Strafbar wäre aber auch die Herstellung solcher Symbole, deren Ein- und Ausfuhr, respektive das elektronische Speichern von Kopien von Vorlagen, Texten oder Bildern.

Die Demokratischen Juristen und Juristinnen Schweiz verlangen vom Bundesrat, die Verschärfung der Strafnorm zurückzuziehen. Rassistische Strömungen in der Gesellschaft gingen weit über rechtsextreme Gruppierungen und die bekannten Subkulturen hinaus.

Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz bemängelt, einige der geplanten Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Die Konferenz stört sich auch an der Busse als Sanktion. Vielmehr müsste die Verwendung rassistischer Symbole als Vergehen mit Geldstrafen von wenigstens 180 Tagessätzen geahndet werden.

Auch die Parteien lehnen die Änderung des Strafrechts ab. Niemand sei dagegen, Rassismus zu bekämpfen, schrieb die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP.Die Liberalen). Sie spricht von einem gesellschaftlichen Problem und setzt mehr auf Prävention als Repression.

Ein Nein kommt auch von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Sie argumentiert mit Rechtsunsicherheit und freier Meinungsäusserung. Ein harmlos scheinendes Zeichen könne in der öffentlichen Meinung unversehens zum rassistischen Symbol werden.

Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) äusserte sich nicht, eine Stellungnahme der Sozialdemokratischen Partei (SP) war noch ausstehend.

swissinfo.ch und Agenturen

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