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PRESSE/UBS-VRP: Jahrelange Schauprozesse nicht im Interesse der Bank

Dieser Inhalt wurde am 16. April 2010 - 08:30 publiziert

Zürich (awp) - UBS-Verwaltungsratspräsident Kaspar Villiger sieht das von ihm geführte Gremium nicht in der Pflicht, nach der verweigerten Décharge für 2007 an der Generalversammlung gegen das einstige Management zu klagen. Der Verwaltungsrat sei zu dem Schluss gekommen, "dass jahrelange Schauprozesse mit Schlagzeilen, mit Millionen von Kosten und grosser Verunsicherung in der Firma selber nicht im Interesse der Bank sein können", so Villiger im Gespräch mit der "NZZ" (Neue Zürcher Zeitung, Ausgabe 16.04.).
Die Welt sei durch das Décharge-Nein nicht anders geworden, so der VRP weiter. Ob es sich um eine Zäsur in der Aktionärsdemokratie handle, könne man erst in der Zukunft sagen. "Aber ich glaube eher, dass es ein Sonderfall war, denn auch das, was mit der UBS passiert ist, war ein Sonderfall", sagte Villiger.
Künftig sieht der VRP das Modell einer Universalbank mit einer Investmentbank, die kundenfokussiert ist, als Erfolg versprechend. Es passe auch sehr gut zum Schweizer Finanzplatz, so Villiger. "Es ist aber auch ein regulatorisches Umfeld denkbar, das diese Form stark erschwert, und dies ist schwer vorauszusehen."
So gebe es Unklarheit zur Zukunft des Bankgeheimnisses, zu Auflagen und Eigenmittelvorschriften. "Ausserdem wissen wir nicht, ob wir eine Holding-Struktur bilden müssen, weil jede ausländische Filiale die lokalen Eigenmittelvorschriften beachten und als eigenständige Bank arbeiten muss", hiess es. Je nach diesen Entwicklungen könnte die UBS einmal völlig anders aussehen.
cc/ps

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