Navigation

PRESSE/UBS: Zürcher Justizdirektor gegen Strafuntersuchung gegen Ex-UBS-Chefs

Dieser Inhalt wurde am 29. März 2010 - 06:40 publiziert

Zürich (awp/sda) - Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter kritisiert Parlamentarier, die eine Strafuntersuchung gegen frühere UBS-Chefs forderten: Mit Strafanzeigen werde Politik gemacht. Derweil besteht die UBS auf der Decharge von Marcel Ospel und Co. an der Generalversammlung.
Notter kritisierte in der Zeitung "Sonntag" die Parlamentarier, die ihn aufgefordert hatten, die Oberstaatsanwaltschaft anzuweisen, eine Strafuntersuchung gegen frühere UBS-Chefs einzuleiten. Ob eine Strafuntersuchung stattfinde oder nicht, richte sich nach dem Strafgesetzbuch und dem Strafprozessrecht und nicht nach der politischen Stimmungslage.
"Für eine Strafuntersuchung braucht es einen Anfangsverdacht, und der ist im Fall UBS nicht gegeben. Daran ändert auch der Brief aus Bern nichts", sagte Notter. Vergangene Woche hatte der Zürcher Justizdirektor laut der Zeitung einen Brief von 14 Zürcher Parlamentariern erhalten mit der Forderung, dafür zu sorgen, dass gegen die frühere UBS-Spitze eine Untersuchung eingeleitet werde.
"Wir haben den Brief im Regierungsrat diskutiert und werden den Parlamentariern ebenfalls in einem Brief nochmals darlegen, warum der Anfangsverdacht nicht ausreicht, gegen die früheren UBS-Chefs eine Strafuntersuchung einzuleiten", sagte Notter.
Nur weil sich ein Unternehmen in eine schwierige Lage gebracht habe, heisse das noch lange nicht, dass strafbare Handlungen vorlägen. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung sei unter anderem dann gegeben, wenn jemand in einer Art und Weise handle, wie es ein vernünftiger Geschäftsmann niemals tun würde.
Die Risiken, die die UBS eingegangen sei, seien andere Banken offenbar auch eingegangen, sagte Notter: "Da kann man der UBS-Führung keinen strafrechtlichen Vorwurf machen."
Und mit ihrer Hilfe für US-Steuersünder habe die UBS nach US-Recht möglicherweise strafbar gehandelt, aber nicht nach Schweizer Recht. Die UBS und andere Banken hätten US-Recht umgangen und seien dabei durch das Bankgeheimnis geschützt worden.
"Man kann ein Verhalten, das lange als strafrechtlich nicht relevant empfunden wurde, nicht rückwirkend zum Straftatbestand erklären", sagte Notter. Man könne sich nicht einfach einen Täter suchen, wenn man einen brauche.
In diesem Zusammenhang verteidigt die UBS ihren Antrag zur Decharge der einstigen Bankchefs wie Marcel Ospel und Peter Kurer. "Da der Verwaltungsrat keine rechtlichen Schritte gegen frühere Organvertreter beabsichtigt, ist der Entscheid durch die Generalversammlung eine sinnvolle Konsequenz", schreibt UBS-Verwaltungsrat Bruno Gehrig in einem Beitrag für die "SonntagsZeitung".
Zehn interne und externe Untersuchungen hätten den Verwaltungsrat bewogen, keine Klage gegen die ehemalige Bankspitze einzureichen.
"All diese Untersuchungen haben institutionelle Mängel aufgedeckt, aber keine Vergehen einzelner Verwaltungsräte oder Konzernleitungsmitglieder", schreibt Gehrig angesichts der zunehmenden Kritik aus Politik und Wirtschaft. Die Faktenlage sei nicht ausreichend, um Rechtsverfahren erfolgversprechend durchzuführen.
"Wir haben geprüft, ob wir die Ergebnisse der parlamentarischen Untersuchungen abwarten sollten." Bei diesen gehe es aber nicht um die aktienrechtliche Verantwortlichkeit für potenzielle Verfehlungen früherer UBS-Organe. Die Beurteilung dieser Frage stehe in letzter Instanz der Generalversammlung zu. Die UBS stelle sich dem Urteil der Aktionäre.
cc

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.