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Positionspapier zur strafrechtlichen Verantwortung im Internet

Themenbild: strafrechtliche Verantwortung im Internet Keystone

Wer das Internet zugänglich macht oder speist, muss Strafbares sperren und löschen. Er setzt sich sonst unter Umständen dem Vorwurf der Gehilfenschaft zu Kinderpornografie, Rassismus, Gewaltextremismus oder Wirtschaftskriminalität aus.

Dieser Inhalt wurde am 15. Mai 2000 - 18:48 publiziert

Die Bundespolizei hat am Montag (15.05.) ein erstes Positionspapier über die strafrechtliche Verantwortung von Internet Service Providern veröffentlicht, das die Bundesämter für Informatik, Kommunikation, Justiz und Polizei zusammen mit der Internetbranche ausgearbeitet haben. Im Herbst geht das Papier in eine zweite Lesung.

Keine Zensur

Es gehe keinesfalls darum, eine Internet-Zensur einzuführen, sagte Bundespolizeichef Urs von Daeniken vor den Medien. Es könne aber nicht angehen, dass Inhalte, die in Papierform strafrechtlich geahndet werden, auf Internet sanktionslos weiter verbreitet werden können.

Der Bund und die Internetbranche hätten dafür zu sorgen, “dass das Netz nicht ein rechtsfreier Raum bleibt oder wird”, sagte von Daeniken weiter. Damit seien die rund 300 Provider einverstanden. Sie möchten aber nicht schlechter als die Konkurrenz aus der EU gestellt sein.

Branche mitverantwortlich

Das Internet spiegelt laut Bundespolizei die reale Welt mit ihren faszinierenden und abstossenden Seiten. So werde das Netz mit seinen verschiedenen Diensten inzwischen für jede Art krimineller Betätigung genutzt. Diese Kriminalität lasse sich nicht einfach mit “Cyberpolizisten” bekämpfen. Die Branche sei mitverantwortlich.

Die Schliessung ganzer Websites ist für Service Provider nach Ansicht der Bundespolizei machbar. Liegen dem Access Provider, der den Zugang zum Internet verschafft, konkrete Hinweise auf vermutlich illegale Netzinhalte vor, muss er die Websites sperren. Aktiv nach strafrelevanten Inhalten soll er aber nicht suchen müssen.

Mindestens Stichproben

Der Hosting Provider, der den Speicherplatz zur Verfügung stellt, hat nach Meinung der Bundespolizei dafür zu sorgen, dass strafrechtlich relevante Inhalte gesperrt oder gelöscht werden. Er hat zumindest stichprobenweise zu kontrollieren, ob er pornografische, rassistische oder mafiose Websites ermöglicht.

Der Internet Service Provider ist nicht verpflichtet, strafbares Verhalten oder strafbare Inhalte bei der Polizei anzuzeigen. Die Bundesverwaltung will aber die Provider bei der Beurteilung möglicherweise strafbarer Inhalte und bei der technischen Durchführung von Sperren unterstützen.

swissinfo und Agenturen

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