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Zweite Instanz spricht Hamdani frei

Der Schweizer Rachid Hamdani ist in zweiter Instanz vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts in Libyen freigesprochen worden. Noch hängig ist ein zweites Verfahren wegen unerlaubter wirtschaftlicher Tätigkeit.

Dieser Inhalt wurde am 31. Januar 2010 publiziert Minuten

In diesem Fall erschien Hamdani am Sonntag in Tripolis vor Gericht und kehrte anschliessend wieder in die Schweizer Botschaft zurück. Dort befindet sich weiterhin auch der zweite Schweizer, Max Göldi. Er war in der Angelegenheit bereits am Samstag vor Gericht erschienen.

Der Richter kündigte das Urteil für den 6. März an, wie Göldis Anwalt Salah Zahaf am Samstag mitteilte. Die Prozesse waren mehrfach verschoben worden, weil die Angeklagten die Schweizer Botschaft nicht verlassen wollten.

Haftstrafe hinfällig

Bereits Ende November waren Hamdani und Göldi in erster Instanz zu 16 Monaten Haft wegen illegalen Aufenthalts in Libyen verurteilt worden. Sie legten Berufung ein.

Hamdani wurde nun in zweiter Instanz vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts frei gesprochen, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten bestätigte. Die 16monatige Haftstrafe, ist somit hinfällig. Das Berufungsverfahren gegen Göldi ist weiterhin hängig. Das Urteil wird am 4. Februar erwartet.

Die beiden Schweizer waren am 19. Juli 2008 in der libyschen Hauptstadt Tripolis festgenommen worden. Einige Tage zuvor hatte die Genfer Polizei Hannibal Gaddafi und dessen Frau wegen Misshandlung von Bediensteten festgenommen. Seither sind die Beziehungen zwischen der Schweiz und Libyen schwer belastet.

swissinfo.ch und Agenturen

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