Verurteilte UBS-Kunden an Internetpranger
Die amerikanische Steuerbehörde veröffentlicht im Internet die Namen von UBS-Kunden, die wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden. Derzeit stehen 17 Personen auf der Liste. Deren Existenz machte eine Schweizer Zeitung publik.
Auf der Homepage der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) sind nebst dem Namen der UBS-Kunden auch die Höhe der vor dem US-Fiskus versteckten Geldsumme sowie die verhängten Strafen aufgeführt. Ein Blick in die Liste zeigt, dass alle Verurteilten mindestens 1 Mio. Dollar vor IRS verborgen hatten. Die Liste wurde von der NZZ am Sonntag entdeckt.
Für die Verurteilen setzt es gemäss den im Internet veröffentlichten Informationen happige Strafen ab. Nebst Strafzahlungen, die in einem Fall höher als 20 Mio. Dollar ausfiel, wurde die strafbaren UBS-Kunden auch zu Hausarresten und unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt.
Aus den Informationen geht auch hervor, dass die aktuellsten der publik gemachten Verurteilungen aufgrund der Daten der UBS deshalb zustande kamen, weil die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar 2009 deren Herausgabe an die USA angeordnet hatte.
Die Preisgabe der Daten von 300 Kunden waren damals Bestandteil einer Einigung zwischen der UBS und den US-Behörden, mit welcher damals eine Strafanzeige gegen die UBS hatte verhindert werden können.
Im August letzten Jahres wurde den US-Behörden in einem Staatsvertrag dann die Herausgabe weiterer Namen von mutmasslichen Steuerhinterziehern und -betrügern in Aussicht gestellt. Die Schweiz verpflichtete sich, in 4450 Fällen Amtshilfe zu leisten.
Wegen fehlender Rechtsgrundlagen blockierte das Bundesverwaltungsgericht indes die Herausgabe. Erst vor gut zwei Wochen, nachdem das Schweizer Parlament in der Sommersession dem Staatsvertrag zugestimmt hatte, gab das Gericht in einem Pilotentscheid grünes Licht für die Datenlieferungen.
swissinfo.ch und Agenturen

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